Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht. Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.<ref>https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2025/06/Gasausstieg_2_Argumentationshilfe.pdf</ref> == Einzelnachweise ==