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(2) Das Gremium bemüht sich um eine Klärung und einvernehmliche Lösungsfindung in den Fällen, kann aber auch Sanktionen aussprechen. Diese beinhalten z.B. Verwarnungen, Starten eines Vertrauensvotums, Entfernung von einem Amt, Ausschluss aus einer [[Arbeitsgruppe]]/[[Projektgruppen|Projektgruppe]] oder proaktive Amtssperren.
* Das Gremium kann Personen von folgende Tätigkeiten sperren, auch wenn sie nicht zwingend an ein Amt gebunden sind: bundesweite Pressearbeit- und Auftritte, Vertretung von FFF z.B. als AP bei Kooperationen, Verwaltung oder Beantragung von Finanzmitteln
 
=Einzelnachweise=
* Strukturpapier: https://fffutu.re/strukturpapier

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