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(1) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich. <br>
:(1.1) Zugriff auf diese Liste haben CTF, AGSK, Delis und AGs. <br>
::(1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert. <br>:(1.3) Die Liste enthält die Vornamen, AG, AG-E-Mail-Adresse und, wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit. <br>(2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit ). <br>(3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden. <br>(4) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs. <br>:(4.1) Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht). <br>:(4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt, so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails. <br>(5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend<br>Stand:
--[[Benutzer:Philipp|Philipp]] ([[Benutzer Diskussion:Philipp|Diskussion]]) 16:14, 7. Feb. 2020 (CET)

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