als solche gelten:
* räumlich benachteiligte OGs (neue Bundesländer, ländlicher Raum)
* demographisch benachteiligte OGs (weniger als 3050.000 EinwohnerInnen)
* OGs, die durch das politische Umfeld benachteiligt sind (hoher AFD-WählerInnen Anteil, mind.15%)
* wirtschaftlich benachteiligte OGs (z.B. Kohnegebiete)