==Wichtige Begriffe der DSGVO==
Die wohl wichtigsten Begriff der DSGVO sind die Begriffe "Daten", "Datenverarbeitung", "betroffene Person", "verantwortliche Person", "Auftragsverarbeiter:in" und "Dritte".
Sehen wir uns diese Begriffe einmal genauer an:
Bei Bild- und Videoaufnahmen (z.B. bei Demobildern) sind neben der DSGVO die §§ 22, 23 KUrhG zu beachten.
===Datenverarbeitung===
Verantwortlich ist jede Person, die über den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung enscheidet. Der Zweck ergibt sich aus der Antwort auf die Frage nach dem "Warum" einer Datenverarbeitung oder Handlung, welche Daten betrifft oder sich auf diese auswirkt. Die Mittel ergeben sich aus der Antwort auf die Frage nach dem "Wie" einer Datenverarbeitung und welche Handlungen dafür vorgenommen oder welche Gegenstände dafür eingesetzt werden.
===betroffene Person===
Wird ergänzt.
===Verantwortliche Person, Auftragsverarbeiter:in und Dritte===
Wird ergänzt.
==Rechte und Pflichten nach der DSGVO==
Wird ergänzt.
====Rechte der betroffenen Person===
Wird ergänzt.
====Pflichten der verantwortlichen Personen===
Wird ergänzt.
==Bußgelder==