Sehen wir uns diese Begriffe einmal genauer an:
Daten sind -vereinfacht gesagt- alle Informationen, die einem Menschen in irgendeiner Weise so zugeordnet werden können, dass klar ist, auf wen sich diese Information bezieht. Beispiele sind: Der Name, die Telefonnummer, eine E-Mailadresse aber auch , die IP-Adresse oder , die Einstellungen eines Browsers. Auch Ton-, Bild-, und Videaufnahmen können Daten i.S.d. DSGVO enthalten.
Die DSGVO ordnet Daten nach ihrer Schutzwürdigkeit besonderen Kategorien zu. Daten, die besonders schutzwürdig sind, dürfen nur unter sehr strengen Bedingungen verarbeitet werden. Ein Beispiel sind Gesundheitsdaten wie z.B. die Impfstatus-Abfrage. {| class="wikitable"|-! Kategorie !! Beispiele !! Regelungen & Anmerkung|-| Einfache Kategorie || Name, Telefonnummer, IP-Adresse || Art. 4 Nr. 1, allgemeine Regelungen, insbes. Art. 6 DSGVO|-| Besondere Kategorien von Daten || Politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten || Art. 9 DSGVO|-| Daten über strafrechtliche Verurteilungen || Vorstrafe || Art. 10 DSGVO|-|} Bei Bild- und Videoaufnahmen (z.B. bei Demobildern) sind neben der DSGVOdie §§ 22, 23 KUrhG zu beachten. Datenverarbeitung ist alles, was man mit Daten machen kann. Beispiele sind Das das Erheben, das Sammeln, das Ordnen, das Lesen, das Auswerten, das Aufbewahren, das Speichern, das Bearbeiten, das Verändern, das Kopieren, das Weitergeben an eine andere Person, das Löschen oder Zerstören. Auch das Durchführung einer TK stellt eine Dateverarbeitung dar.
Verantwortlich ist jede Person, die über den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung enscheidet. Der Zweck ergibt sich aus der Antwort auf die Frage nach dem "Warum" einer Datenverarbeitung oder Handlung, welche Daten betrifft oder sich auf diese auswirkt. Die Mittel ergeben sich aus der Antwort auf die Frage nach dem "Wie" einer Datenverarbeitung und welche Handlungen dafür vorgenommen oder welche Gegenstände dafür eingesetzt werden.