Intersektionale Quotierung

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Intersektionale Quotierung beschreibt einen Wahlprozess für die intersektionale Besetzung von gewählten Gremien.

Was heißt intersektionale Quotierung?

Gremien mit intersektionaler Quotierung werden so besetzt, dass es Quotierungen für Diskriminierungsformen gibt, die auf das gesamte Gremium anzurechnen sind. Menschen sind ggf. von mehreren Diskriminierungsformen betroffen. Dies soll hier berücksichtigt werden, indem es keine festen Plätze für gewisse Diskriminierungsformen gibt.

Warum intersektionale Quotierung?

Diese Gremien behandlen Thematiken, die oft mit Diskriminierungserfahrungen einhergehen. Daher ist es wichtig, dass Menschen, die ebenfalls die selben Diskriminierungsformen erleben, in Aufarbeitungsprozessen beteiligt und entscheidungsberechtigt sind. Da innerhalb von FFF eine Vielzahl unterschiedlicher Menschen, die von unterschiedlichen Diskriminierungsformen betroffen sind, aktiv sind, ist es wichtig, dass wir Gremien haben, die diese Diversität wiederspiegeln und intersektional sind.

Wie funktioniert die intersektionale Quotierung?

Zu einer intersektionalen Quotierung gehört

  • die maximale Anzahl an Plätzen in einem Gremium
  • eine Liste von Diskriminierungsformen, die berücksichtigt werden zusammen mit der jeweiligen Quotierung. Die Quotierung muss eine Zahl zwischen Eins und der maximalen Anzahl an Plätzen sein.

Wie läuft ein Wahlprozess zu einem Gremium mit intersektionaler Quotierung ab?

Zunächst bewerben sich Kandidat*innen für das Gremium. Die jeweiligen Anforderungen dazu werden in den Regelungen zu dem jeweiligen Gremium näher geregelt. Für den intersektionalen Quotierungsprozess ist es wichtig, die Diskriminierungsformen anzugeben, von welchen die jeweiligen Kandidat*innen jeweils betroffen sind. Die Diskriminierungsformen werden nicht veröffentlicht, sofern nicht anders angegeben. Es wird angeraten, dass Menschen, die sich unwohl damit fühlen, dass ihre Betroffenheit bewegungsöffentlich wird, diese nicht zu anzugeben, da es unter Umständen sein kann, dass nach der erfolgten Gremienzusammensetzung, die Betroffenheit zu einer bestimmten Diskriminierungsform eingrenzbar wird.

Der Wahlprozess läuft wie eine Standardpersonenwahl (SPW) so ab, dass nach der Zustimmung zur Person gefragt wird (Ja/Nein/Enthaltung/Veto). Veto-Hürden werden gesondert geregelt.

Abfolge zur Gremienzusammensetzung

1. Die Kandidat*innen werden in Reihenfolge ihrer Zustimmungsrate sortiert. Tie-Breaker-Regelungen der SPW werden angewendet.

2. Es wird die höchst-platzierteste Person von der sortierten Kandidat*innen-Liste in das Gremium gewählt, soweit die Person betroffen von einer quotierten Diskriminierungsform ist, welche noch nicht erfüllt ist.

3. Solange Punkt 2 ausgeführt werden kann, wird dies nacheinander durchgeführt. Ist dies nicht mehr der Fall, werden die übrigen Plätze, sofern noch vorhanden, an die übrigen höchst-platziertesten Kandidat*innen vergeben

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