Finanz Anträge
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Ihr müsst die Rechnung immer zuerst selbst bezahlen und könnt sie euch dann im Nachhinein erstatten lassen
- Falls das für euch ein Problem ist, meldet euch bei der Finanz AG Sprecher*innen
Finanzanträge können über das entsprechende Formular bei der Finanz AG eingereicht werden. Dieses Formular stehen euren Delegierten zur Verfügung.
Was wird übernommen?
Das regelt das Finanzkonzept.
Normalerweise ist es eine Veranstaltung oder Aktivität einer OG, die den eigenen finanziellen Rahmen überschreitet.
Dafür können Technikkosten, Mobilisierungsmaterialien, (Raum-)Mieten und Infrastruktur, die für Veranstaltungen eingesetzt wird, erstattet werden.
Zu diesen Ausgaben zählen nicht:
- Alkohol
- Im Regelfall: nicht vegetarische Lebensmittel (Ausnahmen müssen begründet werden)
- Materialien, die durch bundesweite Strukturen zur Verfügung gestellt werden können
Falls ihr euch unsicher seid, ob die Kosten für euer Vorhaben übernommen werden können, meldet euch vor der Anschaffung/Durchführung bei den Finanz AG Sprecher*innen.
Arten der Anträge
- Faustregel: Kosten unter 500€ können über das OG-Budget abgerechnet werden.
- Falls ihr eine permanente Anschaffung plant (Megaphone, Technik, ...) oder mehr als 500€ ausgeben wollt, schreibt spätestens 2 Wochen vor der Anschaffung der Finanz-AG. Danach könnt ihr einen Finanzantrag stellen.
Spezialfälle
Reisekostenübernahme
Eine Übernahme der Reisekosten für Gespräche mit Abgeordneten, Journalist*innen und sonstigen Expert*innen auf Bundes-/Landesebene oder bundesweite Treffen kann beantragt werden, sofern sie im Auftrag einer AG oder eines Zusammenschlusses von OGs stattfindet. Dies muss im Vorhinein mit der Finanz AG abgestimmt werden.
Welche Zugtickets eingereicht werden können und was erstattet wird, findet ihr im Finanzkonzept.
Rechtshilfe Kosten
Rechtliche Kosten laufen über das Rechtshilfe Konto. Für genauere Fragen dazu kannst du dich an die Finanz AG Sprecher*innen oder Rechtshilfe AG Sprecher*innen wenden. Gerne kann auch zuvor das Rechtshilfe Finanzkonzept durchgelesen werden.