Ausschlussgremium
Das Ausschlussgremium war ein gewähltes Gremium, welches Menschen bei Übergriffen dauerhaft aus der Bewegung ausschließen konnte. Im Zuge der Strukturreform 2023 sollten die Aufgaben des ehemaligen Ausschlussgremiums nun vom Sanktionsgremium und dem Fehlerprozessgremium übernommen werden. Diese Gremien konnten allerdings nicht besetzt werden, deshalb gibt es bis heute keine alternative Struktur, die diese Aufgaben übernimmt.
Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. Beschwerden über schwerwiegendes übergriffiges Verhalten führen zu einem sofortigen temporären Ausschluss der Person aus allen bundesweiten Gruppen, sofern das von der beschuldigenden Person gewünscht ist.
Inhaltsverzeichnis
Wahl & Zusammensetzung
Das „Ausschluss-Gremium“ bestand aus 4 Personen. 2 Personen werden vom 4.3 FINTA*-Plenum, 2 von der Migrantifa gewählt. Es wurden alle 6 Monate oder auf Antrag des 4.3 FINTA*-Plenums/der Migrantifa neu gewählt, bei Rücktritten wurde für die Restzeit neu gewählt.
Mitglieder des Gremiums
aufgelöst
Organisation
Eine Beschwerde ging an das „Ausschluss-Gremium“, dieses stimmte über die Zulässigkeit des Ausschlusses ab, dazu konnte es Rücksprache mit den beiden Parteien halten. Falls von der beschuldigenden Person gewünscht, konnte sich das Gremium auch für alternative Maßnahmen entscheiden.
Das Entfernen aus den Gruppen wurde von der Regio AG durchgeführt.
Handlungsspielraum des Gremiums
Den kompletten Handlungsspielraum findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/
Hinweis: In der aktuellsten Version des Strukturpapiers gibt es diesen Abschnitt nicht mehr. Hier die letzte Bekannte Version der Struktur:
8.3 Ausschlussgremium
(A) Aufgabenbereich
- Die Aufgabe des Ausschlussgremiums ist die Reaktion auf übergriffiges Verhalten in der Bewegung, welches in der Form von
- Übergriffen,
- Diskriminierung,
- Beleidigungen oder falschen Behauptungen, die mit Übergriffen oder Diskriminierung einhergehen.
- Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Reaktion auf Übergriffe auf Landesebene oder in sonstigen Gruppen zuständig sind.
- Für die Ortsgruppenebene gelten die besonderen Regeln des StruPa.
- Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Mediation und in Konflikten zuständig sind.
- Bei der Frage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen legitimierten Gremien trifft der Begriff „Übergriff“ keine abschließende oder ausschließliche Zuständigkeitsregelung. Dieser Begriff wurde weit gefasst, um möglichst viele Arten übergriffiger Verhaltensweisen zu erfassen – er umfasst Handlungen, die in die Freiheit oder Persönlichkeitsrechte eingreifen.
- Fälle, die ausschließlich Diskussionen enthalten und bei denen keine direkte, eindeutige Diskriminierung vorliegt, werden nicht vom Gremium mit Maßnahmen belegt. Die Folgen solcher Diskussionen müssen innerhalb der Diskussionsgruppen eigenständig entschieden werden.
(B) Wahlprozess und Befangenheit
- Das „Ausschluss-Gremium“ besteht aus 4 Personen. Zwei werden vom 4.3 FINTA*-Plenum gewählt, zwei von der Migrantifa. Es wird alle 6 Monate oder auf Antrag des 4.3 FINTA*-Plenums bzw. der Migrantifa neugewählt; bei Rücktritten erfolgt eine Neuwahl für die Restzeit.
- Sind Mitglieder des Ausschlussgremiums in einen Vorfall involviert oder stehen in engem Kontakt mit der Täterperson, übernimmt für diesen Fall ein Mitglied des Ersatzgremiums den Platz.
- Das Ersatzgremium wird gemeinsam mit dem Ausschlussgremium gewählt. Es besteht aus zwei Personen des FINTA*-Plenums und zwei von der Migrantifa. Bei Rücktritten erfolgt eine Neuwahl für die Restzeit.
- Für jede von der Regel betroffene Person rückt ein Mitglied aus demselben SafeSpace des Ersatzgremiums nach.
- Stellen nicht-betroffene Gremiumsmitglieder fest, dass eines der nachgewählten Mitglieder in den Fall involviert oder in engem Kontakt mit der Täterperson steht, wird stattdessen automatisch das nächst-bessere Wahlergebnis berücksichtigt.
- Falls es nicht möglich ist, neutrale Personen in einem Safespace zu finden (z. B. aufgrund der Auflösung eines Safespaces oder Befangenheit aller Personen in diesem Raum), wird das Ausschlussgremium aus vier Personen des jeweils anderen Safespaces zusammengesetzt.
(C) Handlungsspielraum
- Legitimation der Handlungen des Ausschlussgremiums
Das Gremium ist legitimiert, Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten auf Bundes-, Landesebene oder in sonstigen Gruppen der Bewegung auszuschließen. Dies umfasst:
- das vollständige Ausschließen von Personen aus jeglichen Aktivitäten auf unbegrenzte Zeit,
- das Ausschließen von Personen aus bestimmten AGs, TF oder sonstigen Gruppen auf unbegrenzte Zeit,
- das Beschließen eines zeitlich begrenzten Ausschlusses, der dem jeweiligen Sachverhalt angemessen ist,
- das Erlauben der Beteiligung nur in Projekten oder Gruppen, in denen betroffene sowie in den Vorfällen involvierte Personen nicht vertreten sind.
- Je nach Sachlage können auch indirekt beteiligte Personen oder solche, deren Betroffenenschutz beeinträchtigt wird, Maßnahmen auferlegt werden – beispielsweise das zeitweise oder endgültige Verbot, Ämter oder Aufgaben zu übernehmen (z. B. in der CTF, als AG- oder TF-Sprechende, im Presseteam oder Social-Media-Team).
- Zur Umsetzung dieser Maßnahmen soll mit der Regio AG oder anderen für den Ausschluss relevanten Personen zusammengearbeitet werden.
- Ferner können Personen als Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen hinzugezogen werden.
- Wenn Täter und betroffene Personen in einem Konflikt nicht eindeutig identifiziert werden können, dürfen alle Beteiligten zur besseren Einschätzung befragt werden.
- Besonderheiten für die Ortsgruppenebene:
- Auf Ortsgruppenebene ist das Ausschlussgremium ebenfalls legitimiert.
- Empfehlungen an Ortsgruppen (OG) beinhalten:
- das Aussprechen von Empfehlungen, Personen (auch Delegierte) auszuschließen,
- das Hinzuziehen einer Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen,
- die Kontrolle der Entscheidung einer OG, ob eine Person ausgeschlossen werden soll,
- auf Antrag das Abberufen von Delegierten, die nicht ausreichend gegen Übergriffe vorgehen – was zu unverzüglichen Neuwahlen führt.
- Delegierte, gegen die eine Entscheidung des Ausschlussgremiums ergeht (insbesondere als Täter*innen), dürfen ihr Amt ab diesem Zeitpunkt nicht weiter ausüben, sind nicht berechtigt, an Abstimmungen teilzunehmen oder in Delegierten-Gruppen vertreten zu sein. Das Ausschlussgremium kann in Härtefällen diese Regel unter bestimmten Umständen abmildern (z. B. durch eine Übergangsregelung).
- Entscheidungskriterien bei Ausschlussentscheidungen in Bezug auf OGs:
- Vor der Entscheidung prüft das Gremium die Rechtfertigung eines Ausschlusses im konkreten Sachverhalt.
- Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Art und Schwere der vorgeworfenen Übergriffe,
- Glaubhaftigkeit der Vorwürfe,
- die Situation der von Übergriffen betroffenen Personen, insbesondere ob es zumutbar ist, sie weiterhin in Gruppen mit potenziellen Tätern zu belassen,
- Häufigkeit und Art der Übergriffe,
- ob die Übergriffe absichtlich oder versehentlich erfolgten,
- besondere Gegebenheiten der OG-Situation.
- Legitimationsgrundlage zur Datenverarbeitung (Legitimation durch die Bewegung)
- Soweit es für die Tätigkeit des Ausschlussgremiums erforderlich ist, dürfen Daten verarbeitet und weitergegeben werden an:
- die Regio AG (zur Information, dass eine Person endgültig oder vorübergehend auszuschließen ist),
- AG-Sprechende und Gruppen-Admins (zur entsprechenden Mitteilung),
- die CTF (zur Kommunikation, wenn Delegierte abberufen werden und Neuwahlen erforderlich sind),
- Delegierte einer OG oder weitere Mitglieder, insbesondere wenn sie von Übergriffen betroffen sind.
- Die Empfänger dürfen die Daten zur Umsetzung der Entscheidung an weitere Admins weiterleiten, sofern dies notwendig ist.
- Alle Empfänger unterliegen der Schweigepflicht und dürfen Informationen über Entscheidungen des Ausschlussgremiums nicht unbefugt weitergeben – ausgenommen, wenn:
- eine rechtliche Pflicht zur Weitergabe besteht (z. B. bei straf- oder bußgeldbewehrten Aussagen),
- in die Weitergabe eingewilligt wurde,
- die Weitergabe zur Durchsetzung oder Kontrolle des Ausschlussgremiums erforderlich ist,
- oder wenn die Information bereits rechtmäßig bekannt war.
- Zusätzlich dürfen Delegierte, gegen die eine Ausschlussentscheidung ergeht, ihr Amt ab dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr ausüben, was zu sofortigen Neuwahlen führt. Das Ausschlussgremium kann in Härtefällen bei erheblichen Belangen der OG diese Regel gegebenenfalls abmildern.
- Daten, die über den konkreten Vorfall hinausgehen (z. B. Name der betroffenen Person, Ort oder Zeitpunkt des Vorfalls), dürfen nicht an Personen außerhalb des entsprechenden Ausschluss- und Ersatzgremiums weitergegeben werden – ausgenommen nach expliziter Zustimmung der Betroffenen zur Vernetzung oder Hinzuziehung von Expert*innen (z. B. Psycholog*innen).
- Vor einer öffentlichen Mitteilung des Ausschlusses soll der betroffenen Person Gelegenheit gegeben werden, freiwillig die Gruppen zu verlassen.
- Zur Kontrolle kann das Ausschlussgremium direkt oder über benannte, schweigepflichtige Ansprechpartner*innen erfragen, ob eine ausgeschlossene Person weiterhin in der Gruppe aktiv ist oder wieder eingetreten ist.
- Soweit es für die Tätigkeit des Ausschlussgremiums erforderlich ist, dürfen Daten verarbeitet und weitergegeben werden an:
(D) Arbeitsweise
- Entscheidungen zu Sanktionen, Ausschlüssen oder zur Veröffentlichung von Statements müssen im Konsens und unter Beteiligung aller unbefangenen Gremiumsmitglieder getroffen werden – nach Freigabe der betroffenen Personen, sofern diese nicht explizit auf eine weitere Freigabe verzichten.
- Das Gremium pflegt einen regelmäßigen Austausch mit der Rechtshilfe AG und den Psychologists for Future.
- Die Kommunikation mit Täter*innen muss dokumentiert und allen unbefangenen Gremiumsmitgliedern zugänglich sein.
- Bei Missachtung der festgelegten Informationsweitergabe wird das verantwortliche Gremiumsmitglied entfernt und sein Platz neu besetzt.
Erklärung von übergriffigem Verhalten
Die Erklärung findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/