Ausschlussgremium

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Das Ausschlussgremium war ein gewähltes Gremium, welches Menschen bei Übergriffen dauerhaft aus der Bewegung ausschließen konnte. Im Zuge der Strukturreform 2023 werden die Aufgaben des ehemaligen Ausschlussgremiums nun vom Sanktionsgremium und dem Fehlerprozessgremium übernommen.

Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. Beschwerden über schwerwiegendes übergriffiges Verhalten führen zu einem sofortigen temporären Ausschluss der Person aus allen bundesweiten Gruppen, sofern das von der beschuldigenden Person gewünscht ist.

Wahl & Zusammensetzung

Das „Ausschluss-Gremium“ bestand aus 4 Personen. 2 Personen werden vom 4.3 FINTA*-Plenum, 2 von der Migrantifa gewählt. Es wurden alle 6 Monate oder auf Antrag des 4.3 FINTA*-Plenums/der Migrantifa neu gewählt, bei Rücktritten wurde für die Restzeit neu gewählt.


Mitglieder des Gremiums

aufgelöst

Organisation

Eine Beschwerde ging an das „Ausschluss-Gremium“, dieses stimmte über die Zulässigkeit des Ausschlusses ab, dazu konnte es Rücksprache mit den beiden Parteien halten. Falls von der beschuldigenden Person gewünscht, konnte sich das Gremium auch für alternative Maßnahmen entscheiden.

Das Entfernen aus den Gruppen wurde von der Regio AG durchgeführt.

Handlungsspielraum des Gremiums

Den kompletten Handlungsspielraum findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/

Erklärung von übergriffigem Verhalten

Die Erklärung findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/