Ortsgruppen

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Eine Ortsgruppe ist eine Ortsgruppe [1] wenn die Gruppe:
  • mindestens drei Aktivisti umfasst, aus der Nähe einer existierenden Gemeinde oder eines existierenden Landkreises kommen;
  • die unabhängig und überparteilich ist;
  • und hinter den Forderungen Fridays for Future Deutschlands steht.
In einer Gemeinde darf es grundsätzlich nur eine Ortsgruppe geben. Ausnahmen bedürfen einer stichhaltigen Begründung.
Legitime Ortsgruppen sind Teil von Fridays for Future. Sie haben Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene und können, wenn sie aktive Ortsgruppen sind, an Abstimmungen teilnehmen. Illegitime Ortsgruppen haben weder einen Anspruch auf Unterstützung der Bundesebene, noch ein Stimmrecht.


Struktur: Funktion und Organisation

Ortsgruppen als Basis von Fridays for Future Deutschland

Fridays for Future ist nach seinem Selbstverständnis basisdemokratisch organisiert. Das heißt: Entscheidungen werden nicht von oben herab getroffen, sondern kommen von unten. Dabei kommt es auf den Willen der Mehrheit an.[2] Dieses Selbstverständnis äußert sich auch in der neusten Fassung des Strukturpapiers: So heißt dessen Titel "Fridays for Future- for a livable future basic democracy".[3] Für die Ortsgruppen bedeutet dies, dass ihnen eine wichtige Bedeutung zukommt. Denn sie und die Menschen in diesen bilden die Basis von Fridays for Future. In ihnen wirken alle bei Fridays for Future vor Ort und über sie kommen viele neue Personen zu Fridays for Future. Wer bei Fridays for Future aktiv ist, gehört meistens einer Ortsgruppe an. Sie sind deswegen die kleinste Organisations- und Diskussionseinheit vor Ort.

Deswegen müssen die Ortsgruppen grundsätzlich unabhängig von der Bundesebene sein. Sie müssen ihre Organisation und ihre Handlungen selbst bestimmen können. Die Bundesebene wiederum muss von den Ortsgruppen legitimiert sein.

Allerdings bringt diese Freiheit der Ortsgruppen auch Missbrauchsmöglichkeiten mit sich, etwa wenn Ortsgruppen sich gründen, um Fridays for Future zu schaden und Abstimmungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Außerdem müssen sich die Ortsgruppen untereinander abstimmen können und es muss hierfür geordnete Prozesse für Diskussion und Entscheidungsfindung geben.

Die Ortsgruppen stehen deshalb in einem Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit einerseits und Eingebundenheit in die Bewegung anderseits. Fridays for Future löst diese Spannungsfeld wie folgt auf:

1. Unabhängigkeit

  • Die Ortsgruppen sind grundsätzlich unabhängig[4] und handeln eigenverantwortlich.[5]
  • Sie sind selbständig organisiert[6]
  • Die Bundesebene darf ihnen deswegen keine verbindlichen Vorgaben machen, sondern nur Tipps- und Handlungsempfehlungen geben.[7]
  • Die Bundesebene ist stets abhängig von den Ortsgruppen.[8]
  • Ortsgruppen haben ein Vetorecht.

2. Schranken der Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit und Freiheit einer Ortsgruppe ist aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern folgendermaßen durch das Strukturpapier, dem die Ortsgruppen zugestimmt haben und dem sie sich mit ihrer Zustimmung unterworfen haben, eingeschränkt:

  • Eine neugegründete Ortsgruppe muss sich legitimieren lassen.[9]. Eine nicht legitimierte Ortsgruppe ist nicht Bestandteil von Fridays for Future. Sie hat keine Rechte.[10].
  • Die Legitimität einer Ortsgruppe kann jederzeit überprüft werden.[11]. Wird einer Ortsgruppe die Legitimation entzogen, gilt ebenfalls: Eine nicht legitimierte Ortsgruppe ist nicht mehr Bestandteil von Fridays for Future. Sie hat keine Rechte.[12]
  • Zur Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und gemeinsamen Willensbildung stimmen sich die Ortsgruppen in einer Art Parlament ab. Dieses Parlament wird Delegierten-Telefonkonferenz, kurz: Deli-TK genannt. Entscheidungen kommen nach dem Mehrheitsprinzip zustande. Jede Ortsgruppe hat grundsätzlich eine Stimme.[13]
  • Ein legitime Ortsgruppe hat nur dann ein Stimmrecht, wenn sie aktiv ist.[14]
  • Ortsgruppen müssen transparent sein.
  • Das Veto einer Ortsgruppe kann in der Deli-TK überstimmt werden.
  • Die Kommunikation zwischen den Ortsgruppen erfolgt über spezielle Gruppen und über eine spezielle Arbeitsgruppe, die Communication-Task-Force.[15]

Innere Organisation der Ortsgruppen

Die Ortsgruppen müssen unabhängig und grundsätzlich demokratisch organisiert sein, sind ansonsten aber grundsätzlich in der Gestaltung ihrer inneren Organisation frei.[16] Zwar ist das Prinzip der Demokratie nicht in den Regelungen der Ortsgruppe explizit geregelt. Das Prinzip der demokratischen Organisation ist aber im Abkürzungsverzeichnis vorgeschrieben.[17] Diese Wertung kann bei der Auslegung des Strukturprinzips herangezogen werden. Das Demokratieprinzip ist nicht direkt oder durchgehend in dem Sinn, dass jede Entscheidung, die einer Ortsgruppe im Ergebnis zugerechnet werden kann, streng unmittelbar von dem Mehrheitswillen der Ortsgruppe getragen sein muss. Denn Delegierte, die die Ortsgruppe in der Delegiertenkonferenz vertreten, können ein freies Mandat haben.[18] In diesem Fall haben sie durchaus und faktischen Spielraum, gegen den Willen der Mehrheit ihrer Ortsgruppe zu entscheiden. Das Strukturprinzip räumt diese Möglichkeit den Ortsgruppen ausdrücklich ein. Denn es respektiert die Organisationshoheit der Ortsgruppen und damit einhergehend den Gestaltungsspielraum und die Eigenverantwortung der Mitglieder einer Ortsgruppe, vernünftig und rücksichtsvoll zu handeln.

Delegierte

Die Ortsgruppen können bis bis zu drei Delegierte wählen, welche die Ortsgruppen in der Delegierten-Telefonkonferenz vertreten. Delegierte können ein imperatives oder ein freies Mandat haben.[19] Jede Ortsgruppe hat nur eine Stimme.

Übersicht über die Ortsgruppen

Name Gegründet Orte
Aachen 15.12.2018 Aachen
Annaberg-Buchholz 16.03.2019 Annaberg-Buchholz und Erzgbirgskreis
Augsburg 20.12.2018 Augsburg und Augsburg Landkreis
Bamberg 01.02.2019 Bamberg
Berlin 15.12.2018 Berlin
Bodensee 18.01.2019 Friedrichshafen & Überlingen
Bremen 04.01.2019 Stadt Bremen
Dessau 25.02.2019 Dessau-Roßlau
Dresden 18.01.2019 Dresden
Eckernförde 1.02.2019 Eckernförde
Erfurt ? Erfurt
Erlangen 16.01.2019 Erlangen und Erlangen-Höchstadt
Frankfurt am Main 14.12.2018 Frankfurt am Main
Freising 25.05.2019 Freising (Bayern)
Hagen 02.02.2019 Hagen (Westfalen)
Halle 13.12.2018 Halle (Saale)
Hamburg 13.12.2018 Hansestadt Hamburg(HH)
Hannover 17.01.2019 Hannover
Heilbad Heiligenstadt 07.10.2019 Eichsfeld
Ingolstadt 19.12.2018 Ingolstadt
Karlsruhe Dezember 2018 Karlsruhe
Kiel 10.12.2018 Kiel
Kiel-Gaarden 01.10.2019 Kiel-Gaarden
Koblenz ? Koblenz
Konstanz 01.02.2019 Konstanz
Leipzig 21.12.2018 Leipzig
Limburg 01.03.2019 Limburg an der Lahn
Ludwigsburg 25.01.2019 Ludwigsburg
Lüneburg 14.12.2018 Landkreis Lüneburg
München 15.12.2018 München
Peine 15.03.2019 Peine
Pforzheim 08.01.2019 Pforzheim
Potsdam 19.12.2018 Potsdam
Rendsburg 23.01.2019 Rendsburg und Kreis Rendsburg-Eckernförde
Saarland 13.12.2018 Saarbrücken
Schorndorf ? Schorndorf, Berglen
Schwetzingen 30.03.2019 Schwetzingen
Schloß Holte-Stukenbrock 25.05.2019 Schloß Holte-Stukenbrock
Singen ? Singen
Sigmaringen 26.03.2019 Sigmaringen
Speyer 04.02.2019 Speyer
Stuttgart ? Stuttgart
Sonthofen 04.02.2019 Sonthofen & Oberalläu
Teltow-Fläming 15.01.2019 Luckenwalde, Blankenfelde-Mahlow
Tübingen ? Tübingen
Oranienburg Februar 2019 Oranienburg
Villingen-Schwenningen 07.02.2019 Villingen-Schwenningen
Wesel 26.01.2019 Wesel
Wülfrath 06.04.2019 Wülfrath, Gruiten
Wuppertal 01.02.2019 Wuppertal
Würzburg 15.01.2019 Würzburg

Nachweise

  1. Diese findet sich auf Seite 6 des [1] Hinweis zu der Angabe der Seitenzahl: Als Seitenzahl wird hier die Seitenzahl im pdf.-Dokument angegeben. Diese ist immer um eins größer als die Seitenzahl, die in der rechten Fußnote des Strukturpapiers steht. Dies hat den Vorteil, dass die richtige Seite im pdf.-Dokument schneller aufgefunden werden kann und auch die richtige Seite ausgedruckt werden kann.
  2. Weitere Informationen zu Basisdemokratie und Beispielen findet man hier: 1) Erklärung des Begriffes auf der Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung mit Beispielen; 2) Erklärung des Begriffes in Wikipedia
  3. Siehe die erste Seite des "Strukturpapiers. Das Strukturpapier in der Fassung vom Dezember 2019 enthielt eine Art Vorwort (Anmerkungen genannt), in dem dies ausdrücklich so drinnen stand. Dieses Vorwort ist nun weggefallen. Dies wirft nach Ansicht der Autor*in die Frage auf, ob der Grundsatz der Basisdemokratie an Bedeutung verloren hat. Dies ist nach Ansicht der Autor*in nicht der Fall. Vielmehr kommt nach Ansicht dieser Person der Wegfall aus Gründen der Übersicht oder aus sonstigen redaktionellen Gründen in Betracht.
  4. Diese Unabhängig der Ortsgruppen ist im Strukturpapier durch die Regelung in Ziffer 2.2 gewährleistet, siehe hierzu Seite 5 des Strukturpapiers.
  5. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  6. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  7. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  8. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  9. Das Verfahren regelt das Strukturpapier in Ziffer 10. Diese Regelung findet sich auf Seite 20 des Strukturpapiers
  10. Siehe Strukturpapier, Ziffer 2.1 (Seite 5 des Strukturpapiers)
  11. Das sieht das Strukturpapier in Ziffer 2.1 vor. Diese Regelung steht auf Seite 5 des Strukturpapiers. Das Verfahren regelt das Strukturpapier in Ziffer 10. (Seite 20 des Strukturpapiers)
  12. Sie hierzu Strukturpapier, Ziffer 2.1 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  13. Siehe Ziffer 6.9 (Seite 14 des Strukturpapiers).
  14. Dies ergibt sich aus der Regelung Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  15. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 9, Kommunikationswege (Seite 18 und Seite 19 des Strukturpapiers).
  16. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des Strukturpapiers).
  17. Siehe hierzu das Abkürzungsverzeichnis, Abkürzung OG (Seite 4 des Strukturpapiers).
  18. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 6.6 (Seite 12 des Strukturpapiers).
  19. Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 6.6 (Seite 12 des Strukturpapiers).