Ausschlussgremium: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. | Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. | ||
Beschwerden über schwerwiegendes übergriffiges Verhalten führen zu einem sofortigen temporären Ausschluss der Person aus allen bundesweiten Gruppen, sofern das von der beschuldigenden Person gewünscht ist. | Beschwerden über schwerwiegendes übergriffiges Verhalten führen zu einem sofortigen temporären Ausschluss der Person aus allen bundesweiten Gruppen, sofern das von der beschuldigenden Person gewünscht ist. | ||
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− | Das „Ausschluss-Gremium“ | + | Das „Ausschluss-Gremium“ bestand aus 4 Personen. 2 Personen werden vom 4.3 [[FINTA* Plenum|FINTA*-Plenum]], 2 von der [[Migrantifa Safer Space|Migrantifa]] gewählt. Es wurden alle 6 Monate oder auf Antrag des 4.3 FINTA*-Plenums/der Migrantifa neu gewählt, bei Rücktritten wurde für die Restzeit neu gewählt. |
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− | Eine Beschwerde | + | Eine Beschwerde ging an das „Ausschluss-Gremium“, dieses stimmte über die Zulässigkeit des Ausschlusses ab, dazu konnte es Rücksprache mit den beiden Parteien halten. Falls von der beschuldigenden Person gewünscht, konnte sich das Gremium auch für alternative Maßnahmen entscheiden. |
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Aktuelle Version vom 2. Januar 2024, 00:37 Uhr
Das Ausschlussgremium war ein gewähltes Gremium, welches Menschen bei Übergriffen dauerhaft aus der Bewegung ausschließen konnte. Im Zuge der Strukturreform 2023 werden die Aufgaben des ehemaligen Ausschlussgremiums nun vom Sanktionsgremium und dem Fehlerprozessgremium übernommen.
Als Bewegung zeigen wir keine Toleranz für übergriffiges Verhalten jeglicher Art. Beschwerden über schwerwiegendes übergriffiges Verhalten führen zu einem sofortigen temporären Ausschluss der Person aus allen bundesweiten Gruppen, sofern das von der beschuldigenden Person gewünscht ist.
Inhaltsverzeichnis
Wahl & Zusammensetzung
Das „Ausschluss-Gremium“ bestand aus 4 Personen. 2 Personen werden vom 4.3 FINTA*-Plenum, 2 von der Migrantifa gewählt. Es wurden alle 6 Monate oder auf Antrag des 4.3 FINTA*-Plenums/der Migrantifa neu gewählt, bei Rücktritten wurde für die Restzeit neu gewählt.
Mitglieder des Gremiums
aufgelöst
Organisation
Eine Beschwerde ging an das „Ausschluss-Gremium“, dieses stimmte über die Zulässigkeit des Ausschlusses ab, dazu konnte es Rücksprache mit den beiden Parteien halten. Falls von der beschuldigenden Person gewünscht, konnte sich das Gremium auch für alternative Maßnahmen entscheiden.
Das Entfernen aus den Gruppen wurde von der Regio AG durchgeführt.
Handlungsspielraum des Gremiums
Den kompletten Handlungsspielraum findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/
Erklärung von übergriffigem Verhalten
Die Erklärung findest du im Strukturpapier unter 6.3 "Sanktionen von übergriffigen Verhalten" https://info.fffutu.re/strukturpapier/