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1.381 Bytes entfernt ,  01:24, 31. Mär. 2025
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Hinweis: In der aktuellsten Version des Strukturpapiers gibt es diesen Abschnitt nicht mehr. Hier die letzte Bekannte Version der Struktur:
== 8.3 Ausschlussgremium== === (A) Aufgabenbereich=== # Die Aufgabe des Ausschlussgremium Ausschlussgremiums ist die Reaktion auf übergriffiges Verhalten in der Bewegung, welches in der Form von## Übergriffen,## Diskriminierung,## Beleidigungen oder falschen Behauptungen, die mit Übergriffen oder Diskriminierung einhergehen geschieht.# Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Reaktion auf Übergriffe auf Landesebene oder in sonstigen Gruppen zuständig sind.# Für die Ortsgruppenebene gelten die besondere besonderen Regeln des StruPa.# Es können weitere Gremien durch die Bewegung legitimiert werden, welche für die Mediation und in Konflikten zuständig sind.# Bei der Frage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen legitimierten Gremien, trifft der Begriff „Übergriff“ keine abschließende oder ausschließliche Zuständigkeitsregelung. Dieser Begriff wurde weit gefasst, um möglichst viele Arten übergriffiger Verhaltensweisen zu erfassen– er umfasst Handlungen, weswegen er die Handlungen (ihre in die Freiheit zu verletzen; ihre oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen) umfassteingreifen.# Fälle, welche die ausschließlich Diskussionen enthalten und bei denen keine direkte, eindeutige Diskriminierung vorliegt, werden nicht vom Gremium mit Maßnahmen belegt. Die Folgen solcher Diskussionen müssen innerhalb der Diskussionsgruppen selbstständig eigenständig entschieden werden. === (B) Wahlprozess und Befangenheit=== # Das „Ausschluss-Gremium“ besteht aus 4 Personen. 2 Personen Zwei werden vom [https://info.fffutu.re/strukturpapier/#finta-plenum 4.3 FINTA*-Plenum] gewählt, 2 zwei von der Migrantifa gewählt. Es wird alle 6 Monate oder auf Antrag des [https://info.fffutu.re/strukturpapier/#finta-plenum 4.3 FINTA*-Plenums/] bzw. der Migrantifa neugewählt, ; bei Rücktritten wird erfolgt eine Neuwahl für die Restzeit neugewählt.# Sind Personen aus dem Ausschlussgremium Mitglieder des Ausschlussgremiums in einen Vorfall involviert oder stehen in engem Kontakt mit der Täterperson in einem Fall, dann übernehmen übernimmt für diesen Fall Personen aus dem Ersatzgremium deren ein Mitglied des Ersatzgremiums den Platz.## Das Ersatzgremium wird gemeinsam mit dem Ausschlussgremium gewählt. Es besteht aus zwei Personen aus dem des FINTA*-Plenum Plenums und zwei Personen aus von der Migrantifa. Bei Rücktritten wird erfolgt eine Neuwahl für die Restzeit neu gewählt.## Für jede von der Regel betroffene Person rückt eine Person ein Mitglied aus demselben SafeSpace aus dem Ersatzgremium des Ersatzgremiums nach.## Stellen die nicht-betroffenen Ausschlussgremiumsmitglieder betroffene Gremiumsmitglieder fest, dass eine eines der nachgewählten Personen auch Mitglieder in den Fall involviert ist oder in engem Kontakt mit der Täterperson steht, dann wird statt ihr, die Person mit dem stattdessen automatisch das nächst-besseren bessere Wahlergebnis automatisch nachgewähltberücksichtigt.## Falls es nicht möglich ist, neutrale Personen in einem Safespace zu finden (z.B B. wegen aufgrund der Auflösung eines Safespaces oder Befangenheit aller Personen in einem Safespacediesem Raum), wird das Ausschlussgremium aus vier Personen des jeweils anderen Safespaces zusammengesetzt.Ein Gremiumsmitglied gilt als Befangen für einen Fall, sobald eine Person aus dem Gremium den Verdacht der Befangenheit äußert.=== (C) Handlungsspielraum=== # Legitimation der Handlungen des Ausschlussgremiums Dazu Das Gremium ist das Ausschlussgremium legitimiert,Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten auf der BundesebeneBundes-, Landesebene oder aus in sonstigen Gruppen der Bewegung auszuschließen, das schließt ein. Dies umfasst:## das vollständige Ausschließen von Personen aus jeglichen Aktivitäten auf unbegrenzte Zeit von jeglichen Aktivitäten auszuschließen,## das Ausschließen von Personen auf unbegrenzte Zeit aus bestimmten AGs, TF oder sonstigen Gruppen auszuschließenauf unbegrenzte Zeit,einen ## das Beschließen eines zeitlich begrenzten AusschlussAusschlusses, der dem jeweiligen Sachverhalt angemessen ist, zu beschließen,Personen ## das Erlauben der Beteiligung nur die Beteiligung an in Projekten oder in Gruppen zu erlauben, in denen betroffene sowie in den betroffene Personen und im Vorfall Vorfällen involvierte Personen nicht vertreten sind,.je # Je nach Sachlage können auch indirekt involvierte beteiligte Personen oder bei Behinderung von solche, deren Betroffenenschutz ebenfalls beeinträchtigt wird, Maßnahmen gegen diese zu beschließen, insbesondere diesen auferlegt werden – beispielsweise das zeitweise oder endgültig verbietenendgültige Verbot, Ämter oder Aufgaben wahrzunehmen zu übernehmen (z.B B.in der CTF,als AG-Sprechende,als oder TF-Sprechende,im Presseteam,oder Social -Media -Team,).zur # Zur Umsetzung dieser Maßnahmen soll mit der Regio AG oder sonstigen, anderen für die Durchführung des Ausschlusses notwendigen, den Ausschluss relevanten Personen zusammenzuarbeiten,zusammengearbeitet werden.# Ferner können Personen als Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen dazu geholt zu hinzugezogen werden.# Wenn Täter und betroffene Personen in einem Konflikt nicht auf Anhieb eindeutig identifizierbar sindidentifiziert werden können, dürfen alle Beteiligten Personen zur besseren Einschätzung der Situation befragt werden.Besondere Regelungen # Besonderheiten für die Ortsgruppenebene:## Auf Ortsgruppenebene ist das Ausschlussgremium ebenfalls legitimiert.# Empfehlungen an OGs auszusprechenOrtsgruppen (OG) beinhalten:## das Aussprechen von Empfehlungen, Personen (auch Delegierte) auszuschließen,als ## das Hinzuziehen einer Awarenessinstanz in Ausschlussprozessen dazu geholt zu werden,## die Kontrolle der Entscheidung einer OG, ob eine Person auszuschließen oder nicht auszuschließen, zu kontrollierenausgeschlossen werden soll,## auf Antrag, die Menschendas Abberufen von Delegierten, die nicht ausreichend gegen Übergriffe vorgehen, aus der OG als Delegierte abzuberufen. Die OG muss dann unverzüglich – was zu unverzüglichen Neuwahlen durchführenführt.### Delegierte, gegen die eine Entscheidung des Ausschlussgremiums ergeht, (insbesondere als Täter*innen), dürfen das ihr Amt der Delegierten ab Ergehen der Entscheidung diesem Zeitpunkt nicht mehr weiter ausüben. Sie , sind nicht berechtigt, an der Deli-TK teil zu nehmen oder vom Abstimmungsrecht gebraucht zu machen Abstimmungen teilzunehmen oder in einer Deli Delegierten-Gruppen vertreten zu sein. Die betroffene OG muss sofort Neuwahlen durchführen. Das Ausschlussgremium kann in Härtefällen bei aus erheblichen Gründen der Belange der OG diese Regel unter bestimmten Umständen abmildern (z.B B. durch eine Übergangsregelung treffen).# Entscheidungskriterien bei Entscheidungen Ausschlussentscheidungen in Bezug auf OGs:Das Gremium prüft vor ## Vor der Entscheidung prüft das Gremium die Rechtfertigung eines Ausschlusses im Bezug auf den konkreten Sachverhalt.Es soll hierbei berücksichtigen## Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:Die ### Art und Schwere der vorgeworfenen Übergriffe,die ### Glaubhaftigkeit der Vorwürfe,### die Situation der Menschenvon Übergriffen betroffenen Personen, die Übergriffen ausgesetzt sindinsbesondere ob es zumutbar ist, wenn sie weiterhin in Gruppen mit Menschen, die Übergriffe begehen, in einer OG sein müssten (d.h. ob das zumutbar ist oder nicht)potenziellen Tätern zu belassen,ob ### Häufigkeit und wie oft eine Person Art der Übergriffe begangen hat oder haben soll,### ob die Übergriffe absichtlich oder nicht willentlich/irrtümlich geschahen oder geschehenversehentlich erfolgten,die Besonderheit ### besondere Gegebenheiten der OG-Situation.# Legitimationsgrundlage zur Datenverarbeitung (Legitimation durch die Bewegung)Wenn und soweit ## Soweit es zur für die Tätigkeit des Ausschlussgremium Ausschlussgremiums erforderlich ist, darf das Ausschlussgremium dürfen Daten verarbeiten verarbeitet und weitergeben weitergegeben werden an:### die Regio AG (zur MitteilungInformation, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder vorübergehend auszuschließen ist),### AG-Sprechende und Gruppen-Admins (zur entsprechenden Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist),### die CTF (zur Kommunikation und zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist oder ein oder mehrere Delegierten abberrufen sind wenn Delegierte abberufen werden und Neuwahlen stattfinden müssenerforderlich sind),### Delegierte einer OG (zur Kommunikation und zur Mitteilung, dass eine Person aus den von ihr verwalteten Gruppen endgültig oder auszuschließen ist oder ein oder mehrere Delegierten abberufen sind und Neuwahlen stattfinden müssen) oder weitere Mitglieder einer OG, insbesondere wenn sie von Übergriffen betroffene Personen wenn Delegierte ausgeschlossen werden und Neuwahlen nicht stattfinden,Kontaktpersonen anderer Institutionen oder Bewegungen, in denen die Täterperson aktiv istbetroffen sind.### Die Personen, an welche diese Empfänger dürfen die Daten weitergegeben werden dürfen, dürfen diese zur Umsetzung der Entscheidung an weitere Admins weitergebenweiterleiten, soweit sofern dies erforderlich notwendig ist.## Alle Personen, an welche eine Weitergabe durch das Ausschlussgremium erfolgt, Empfänger unterliegen einer der Schweigepflicht. Sie und dürfen die Informationen, dass eine Entscheidung über Entscheidungen des Ausschlussgremiums zu einer bestimmten Person ergangen ist, nicht an eine andere Person unbefugt weitergeben. Eine Ausnahme besteht– ausgenommen, wenn und soweit:### eine rechtliche Pflicht zur Weitergabe besteht (insbesondere eine bußgeldbewehrte oder strafbewehrte Aussagez. B. bei straf- oder Anzeigepflichtbußgeldbewehrten Aussagen),### in die Weitergabe eingewilligt wirdwurde,### die Weitergabe zur Durchsetzung oder Kontrolle des Ausschlussgremiums erforderlich ist,### oder wenn diese Information rechtmäßig der Person, welche die Information weitergegeben wird, bereits rechtmäßig vor der Weitergabe bekannt wurdewar.In Bezug auf ## Zusätzlich dürfen Delegierte, gegen die Information und die Datenverarbeitung diesbezüglich unterliegen alle Personeneine Ausschlussentscheidung ergeht, ihr Amt ab dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr ausüben, an die das was zu sofortigen Neuwahlen führt. Das Ausschlussgremium Informationen weitergibt, den Weisungen des Ausschlussgremiums außer kann in Härtefällen bei erheblichen Belangen der OG diese Weisungen sind rechtswidrigRegel gegebenenfalls abmildern.## Daten, die über die Art des/r Vorfalls/Vorfälle den konkreten Vorfall hinausgehen – also beispielsweise der (z. B. Name des/der von der Täterperson betroffene(n) betroffenen Person(en), Ort oder Zeitpunkt des/r Vorfalls/Vorfälle – ), dürfen nicht an keine Personen außerhalb des Ausschlussgremiums entsprechenden Ausschluss- und Ersatzgremium des Falls (wenn vorhanden) Ersatzgremiums weitergegeben werden. Die einzigen beiden Ausnahmen bilden ausgenommen nach expliziter Zustimmung der Betroffenen – die zur Vernetzung von Betroffenen und die Zuziehung oder Hinzuziehung von Expert*innen (beispieslweise z. B. Psycholog*innen). Das bezieht sich nicht auf Daten von Täterpersonen.## Vor der einer öffentlichen Mitteilung des Ausschlusses soll einer von einem Ausschluss der betroffenen Person die Gelegenheit gegeben werden, freiwillig die Gruppen, aus denen sie ausgeschlossen wird, für die Dauer des Ausschlusses freiwillig zu verlassen.Das ## Zur Kontrolle kann das Ausschlussgremium kann zur Kontrolle die legitimierten Ansprechpersonen unmittelbar direkt oder über eine von ihm benannte Person, welche der Schweigepflicht unterliegt, anfragenschweigepflichtige Ansprechpartner*innen erfragen, ob eine ausgeschlossene Person, welche ausgeschlossen worden ist, weiterhin in der Gruppe tätig aktiv ist oder wieder eingetreten ist. === (D) Arbeitsweise=== # Entscheidungen zu Sanktionen, Ausschlüssen oder das Veröffentlichen zur Veröffentlichung von Statements müssen im Konsens und unter Beteiligung von allen aller unbefangenen Gremiumsmitgliedern und Gremiumsmitglieder getroffen werden – nach Freigabe der Betroffenen – außer sie haben vorher explizit eingewilligtbetroffenen Personen, es sofern diese nicht nochmal freizugeben – getroffen werdenexplizit auf eine weitere Freigabe verzichten.# Das Gremium soll pflegt einen regelmäßigen Austausch mit der Rechtshilfe AG und den Psychologists for Future pflegen.# Die Kommunikation mit Täterpersonen Täter*innen muss vom Ausschlussgremium dokumentiert und für alle allen unbefangenen Gremiumsmitglieder einsehbar Gremiumsmitgliedern zugänglich sein.# Bei Missachten Missachtung der Regelungen, welche Informationen weitergegeben werden dürfen, festgelegten Informationsweitergabe wird die das verantwortliche Person aus dem Ausschlussgremium Gremiumsmitglied entfernt und ihr sein Platz neu gewähltbesetzt.
== Erklärung von übergriffigem Verhalten ==
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