Anonym

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(3) Es ist dazu legitimiert, Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten/Strukturen/Gruppen/Ämtern und Präsenzveranstaltungen auf [[Bundesebene]] oder [[Landesebene]] auszuschließen.
(a) * Das kann auch bedeuten, Personen nur die Beteiligung an Projekten oder in Gruppen zu erlauben, in den betroffene Personen und im Vorfall involvierte Personen nicht vertreten sind. (b) * Das Gremium kann Empfehlungen an [[OGs]] aussprechen, Personen auszuschließen. (c) * Das Gremium kann bei der Neuwahl von Menschen für dieses [[Gremien & gewählte Teams|Gremium]] die Liste der Bewerbungen vor Abstimmungsstart einsehen und Personen auch von diesem Amt ausschließen. (d) * Bei Missbrauch dieser Möglichkeiten gilt der in (C) definiert Prozess zu Machtmissbrauch.