Anonym

Änderungen

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(3) Es ist dazu legitimiert, Personen auf unbegrenzte oder begrenzte Zeit ganz oder teilweise von jeglichen Aktivitäten/Strukturen/Gruppen/Ämtern und Präsenzveranstaltungen auf [[Bundesebene]] oder [[Landesebene]] auszuschließen.
 
(a) Das kann auch bedeuten, Personen nur die Beteiligung an Projekten oder in Gruppen zu erlauben, in den betroffene Personen und im Vorfall involvierte Personen nicht vertreten sind.
 
(b) Das Gremium kann Empfehlungen an [[OGs]] aussprechen, Personen auszuschließen.
 
(c) Das Gremium kann bei der Neuwahl von Menschen für dieses [[Gremien & gewählte Teams|Gremium]] die Liste der Bewerbungen vor Abstimmungsstart einsehen und Personen auch von diesem Amt ausschließen.
 
(d) Bei Missbrauch dieser Möglichkeiten gilt der in (C) definiert Prozess zu Machtmissbrauch.