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2 Bytes entfernt ,  17:07, 11. Apr. 2020
==== 1. Unabhängigkeit====
* Die Ortsgruppen sind grundsätzlich unabhängig<ref>Diese Unabhängig der Ortsgruppen ist im Strukturpapier durch die Regelung in Ziffer 2.2 gewährleistet, siehe hierzu Seite 5 des [https://cloud.fridaysforfuture.de/s/kKbRxecWTntrWxA#pdfviewer Strukturpapiers].</ref> und handeln eigenverantwortlich.<ref>Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des [https://cloud.fridaysforfuture.de/s/kKbRxecWTntrWxA#pdfviewer Strukturpapiers]).</ref>
*Sie sind selbständig organisiertöorganisiert<ref>Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des [https://cloud.fridaysforfuture.de/s/kKbRxecWTntrWxA#pdfviewer Strukturpapiers]).</ref>
* Die Bundesebene darf ihnen deswegen keine verbindlichen Vorgaben machen, sondern nur Tipps- und Handlungsempfehlungen geben.<ref>Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des [https://cloud.fridaysforfuture.de/s/kKbRxecWTntrWxA#pdfviewer Strukturpapiers]).</ref>
* Die Bundesebene ist stets abhängig von den Ortsgruppen.<ref>Siehe hierzu die Regelung in Ziffer 2.2 (Seite 5 des [https://cloud.fridaysforfuture.de/s/kKbRxecWTntrWxA#pdfviewer Strukturpapiers]).</ref>
* Ortsgruppen haben ein [[Veto|Vetorecht] Vetorecht].
==== 2. Schranken der Unabhängigkeit====
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