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3.254 Bytes hinzugefügt ,  00:45, 7. Dez. 2021
== Was ist die DSGVO? ==
Die Verordnung (EU) 2016/679 (auch Datenschutzgrundverordnung, Datenschutz-Grundverordnung genannt oder kurz DSGVO oder DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union zum Datenschutz und zur Privatsphäre aller Personen in der Europäischen Union. Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, das Datenschutzrecht in den verschiedenen Mitgliedsstaaten einheitlich zu gestalten und europaweit ein einheitliches Mindestmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Die DSGVO gilt als Verordnung unmittelbar und abschließend. Ausnahmen bestehen nur in dem Rahmen, den sie selbst bestimmt. Eine Neuerung der DSGVO sind die hohen Bußgelder. Diese sind ihr scharfes Schwert. Bei Verstößen gegen die DSGVO können die Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Aus diesem Grund konnte man um die Zeit des Inkraft-Treten der DSGVO das Thema Datenschutz plötzlich überall sehen und hören - zum Beispiel Cookiebannern auf Websites. Die europäischen Behörden greifen gegen die Verstöße inzwischen richtig durch und gehen auch gegen große und bekannte Unternehmen außerhalb der EU vor. So wurde in Irland November 2021 nach dem Durchgreifen des Europäischen Datenschutzausschusses gegen WhatsApp eine Geldbuße von 225 Millionen Euro verhängt.<ref>Siehe den Artikel im [https://www.derstandard.de/story/2000131093396/dsgvo-verstoss-whatsapp-will-die-rekordstrafe-von-225-millionen-euro Standard vom 11.09.2021]</ref>  ===Welteite Geltung der DSGVO=== Die DSGVO gilt weltweit. Sie gilt, wenn eine Person aus der Europäischen Union Daten verarbeitet, auch wenn dies im EU-Ausland geschieht <ref>Ar3. 2 Abs. 1 DSGVO, abrufbar unter [https://dsgvo-gesetz.de/art-3-dsgvo/ hier]<ref>. Spiegelbildlich dazu sind Personen in der Union durch die DSGVO vor der Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Waren oder Dienstleistungen steht oder der Beobachtung eines Verhaltens einer Person in der Europäischen Union dient, geschützt, auch wenn diese im EU-Ausland erfolgt.  ===Geltung für jede Art der Datenverarbeitung=== Der sachliche Anwendungsbereich ist sehr weit. Erfasst ist jede Art der Verarbeitung personebezogener Daten (nachfolgend: Daten genannt). Das ist im Grunde alles, was mit Daten zu tun hat.<ref>Zu diesem Begriff kommen wir sogleich im unteren Abschnitt.</ref> Ausnahmen bestehen nur für * '''ausschließlich''' persönliche oder familäre Tätigkeiten* Tätigkeiten im Bereich des "Staatshandelns" der Europäischen Union, der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr (Polizei) und der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Ausnahmen sind sehr eng. Somit gilt die DSGVO im Zweifel auch für Vereine und Organisansationen. Bei einem Verein, oder einer Organisation ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht auf nur eine Person oder Familie beschränkt, sondern geht darüber hinaus. Damit ist die Ausschließlichkeit der Datenverarbeitung, welche der private Zweck der Datenverarbeitung Dies gilt auch dann, wenn die Grenzen zwischen privat und Organisation verschwimmen. Damit gilt die DSGVO auch für Fridays for Future.  Sie schafft neue Anforderungen für Organisationen mit Sitz in der EU sowie für Organisationen außerhalb der EU, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für EU-"Betroffene" anbieten oder das Verhalten von "betroffenen Personen" überwachen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich auch nach dem Brexit unter die DSGVO einbezogen wird.  ==Wichtige Begriffe der DSGVO== Die wohl wichtigsten Begriff der DSGVO sind Daten, Datenverarbeitung, betroffene Person und verantwortliche Person, Auftragsverarbeiter und Dritte. Sehen wir uns diese Begriffe genaer an:  Daten sind -vereinfacht gesagt- alle Informationen, die einem Menschen in irgendeiner Weise so zugeordnet werden können, dass klar ist, auf wen sich diese Information bezieht. Beispiele sind: Der Name, die Telefonnummer, eine E-Mailadresse aber auch die IP-Adresse oder Einstellungen eines Browsers. Datenverarbeitung ist alles, was man mit Daten machen kann. Beispiele sind Das Erheben, das Sammeln, das Ordnen, das Lesen, das Auswerten, das Aufbewahren, das Speichern, das Bearbeiten, das Verändern, das Kopieren, das Weitergeben an eine andere Person, das Löschen oder Zerstören. Verantwortlich ist jede Person, die über den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung enscheidet. Der Zweck ergibt sich aus der Antwort auf die Frage nach dem "Warum" einer Datenverarbeitung oder Handlung, welche Daten berifft oder sich auf diese auswirkt oder diese betrifft, die Mittel ergeben sich der Antwort auf die Frage nach dem "Wie".   
Sie schafft neue Anforderungen für Organisationen mit Sitz in der EU sowie für Organisationen außerhalb der EU, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für EU-"Betroffene" anbieten oder das Verhalten von "betroffenen Personen" überwachen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Vereinigte Königreich auch nach dem Brexit unter die DSGVO einbezogen wird.
Die DSGVO gilt auch für Organisationen der Zivilgesellschaft (CSOs) und sogar für Aktivistengruppen, die Daten verarbeiten oder Informationen (wie E-Mails und Kontakte) über ihre Unterstützer sammeln. Deshalb ist es wichtig, mehr über die DSGVO-Anforderungen zu erfahren: nicht nur, weil es ein Schritt in Richtung einer besseren Nutzung und Speicherung von Daten ist, sondern auch, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, die sich auf die Arbeit auswirken könnten, die Sie tun. ===Bußgelder===
"Organisationen können mit Geldbußen von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, wenn sie die DSGVO oder 20 Mio. EUR verletzen. Dies ist die Höchststrafe, die für schwerste Verstöße verhängt werden kann, z. B. nicht mit ausreichender Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung von Daten oder Verletzung des Kerns von Privacy by Design-Konzepten. Es gibt einen gestaffelten Ansatz für Geldbußen, z. B. kann ein Unternehmen mit einer Geldbuße von 2 % belegt werden, wenn es seine Aufzeichnungen nicht in Ordnung hat (Artikel 28), ohne die Überwachungsbehörde und die betroffene Person über einen Verstoß oder die Nichtdurchführung einer Folgenabschätzung zu benachrichtigen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln sowohl für Controller als auch für Auftragsverarbeiter gelten – was bedeutet, dass "Clouds" nicht von der Durchsetzung der DSGVO ausgenommen sind." (EU-DSGVO)
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