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==Was sind die Grundsätze der Datenverarbeitung?==
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.Grundsätze der Datenverarbeitung sind:
* Rechtmäßigkeit;
* Verarbeitung nach Treu und Glauben;
* Transparenz;
* Zweckbindung;
* Datenminimierung;
* Richtigkeit;
* Integrität und Vertraulichkeit;
* Speicherbegrenzung;
* Rechenschaftspflicht.
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
==Rechte und Pflichten nach der DSGVO==
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
== Straftate Straftaten und Ordnungswidrigkeiten==
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können strafbar und ordnungswidrig sein.
===Bundesrecht===
Das Bundesrecht sieht für Datenschutzvertstöße Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten vor. Wir sehen in der Tabelle eine Übersicht über die für uns wohl am wichtigsten Vorschriften des Bundesrechts, die für uns wichtig sein könnten. Die Tabelle listet die Fallgruppen der verbotenen Handlungen als Fallgruppen auf. Über den Link gelangt ihr zu den kann man die jeweiligen Vorschriften in der offiziellen Gesetzessammlung im Internet bzw. weiteren Gesetzessammlungenaufrufen und lesen. Wir prägen uns diese Verbote ein und werden diese nicht begehen, da wir uns ansonsten strafbar machen oder ordnungswidrig handeln könnten.
Wie möchten rechtmäßig handeln.
Veröffentlichung des Wortlauts oder des wesentlichen Inhalts des aufgenommenen Wortes oder Gesprächs
 
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html § 201a StGB] || Bildaufnahmen in Wohnungen oder vor Einblicken geschützten Räumen
Zudem Bildaufnahmen, welche eine Person unter 18 Jahren nicht angezogen zeigen.
 
In diesem Zusammenhang könnten weitere Straftaten, insbesondere Pornografie, Übergriffe einschlägig sein.
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html § 202a ff. StGB] || unbefugtes Erlangen und Verwenden von Daten (elektronische Informationen)
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html § 203 StGB] || Verletzung der Schweigepflicht von Berufs- und Amtsträgern
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__204.html § 204 StGB] || Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (in Bezug auf § 203 StGB)
 
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! II. Geschäftsgeheimnisgesetz
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html § 23 GeschGehG] || Verrat und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
 
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! III. Bundesdatenschutzgesetz
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| [https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html § 42 Abs. 1 BDSG] || Weitergabe oder Zugänglichmachen von Daten vieler Personen
| [https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html § 42 Abs. 2 Nr. 2 BDSG] || Erlangen von Daten aufgrund falscher Angaben (Erschleichen)
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! IV. Kunsturhebergesetz
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