Arbeitsgruppen Sprecher*innen Konferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die zweite, wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der [[CTF]] bzw. deren Mitgliedern, dieses Recht besitzt die AGSK genau so wie die Deli-TK. Um die CTF auch in ihren Aufgaben wie der Administration der Gruppen zu kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen zu können, stellt die [[AGSK]] jeweils acht Administrator*innen für die verschiedenen [[Delegiertengruppen]] und bildet damit einen Teil der [[Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung|Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung (ANW)]].
  
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(6) Gegen die Entscheidung über die Aufnahme eines CTF Mitgliedes durch die Deli-TK kann die AGSK kein Veto einlegen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (4.1) ).<br>
 
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Version vom 19. Februar 2021, 16:38 Uhr


ForFuture
Die AG-Sprecher*innen-Konferenz (AGSK) besteht, wie der Name schon sagt, aus den AG-Sprecher*innen aller bundesweiten Arbeitsgruppen (AGs), ihnen wird damit eine Plattform zum Austausch geboten.

Gleichzeitig dient die AGSK als gemeinsames Sprachrohr der AGs.


Aufgaben der AGSK

  • Eine der Aufgaben der AGSK ist es, zu entscheiden, ob eine AG für eine Frage zuständig ist, oder nicht. Dies passiert auf Anfrage der CTF.
  • Die zweite, wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der CTF bzw. deren Mitgliedern, dieses Recht besitzt die AGSK genau so wie die Deli-TK. Um die CTF auch in ihren Aufgaben wie der Administration der Gruppen zu kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen zu können, stellt die AGSK jeweils acht Administrator*innen für die verschiedenen Delegiertengruppen und bildet damit einen Teil der Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung (ANW).

AGSK im Strukturpapier (StruPa)[1]

(8.1) AGSK-Allgemeines

(1) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich.

(1.1) Zugriff auf diese Liste haben CTF, AGSK, Delis und AGs.
(1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert.
(1.3) Die Liste enthält die Vornamen, AG, AG-E-Mail-Adresse und, wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit.

(2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit ).
(3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden.
(4) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs.

(4.1) Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht).
(4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt, so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails.

(5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend


Stand: --Philipp (Diskussion) 16:14, 7. Feb. 2020 (CET)

(8.2) AGSK-Zusammensetzung

(1) Jede legitimierte AG ist hier vertreten (vgl. 4.2 AG-Neubildung (3.1) ).
(2) Jede AG entsendet mindestens eine*n (maximal vier) Sprecher*in(nen).

(2.1) Jede AG besitzt eine gemeinsame Stimme.

(3) Für die Kommunikation ist eine interne Gruppe im Messenger vorgesehen.

(3.1) Diese Gruppe ist ausschließlich für die AG-Sprecher*innen, andere Teilnehmer*innen (vor allem CTF) sind hier nicht zugelassen.

Stand: --Philipp (Diskussion) 16:21, 7. Feb. 2020 (CET)

(8.3) AGSK-Aufgaben

(1) Überprüfen ob ein Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich einer AG fällt (vgl. 6.6 Zuständigkeit von AGs (2.1) ).
(2) Kontrolle der CTF Mitglieder, durch die folgenden Möglichkeiten:

(2.1) Die AGSK kann die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in die CTF verhindern, als auch neue Mitglieder einstimmig in die CTF wählen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (3) und (4) ).
(2.2) Die Verwarnung, bzw. der Ausschluss eines CTF Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK (7.6 Ausschließen / Entmachten von Mitgliedern (3) ).

(3) Die AGSK stellt 2/5 der Mitglieder der ANW.

(3.1) Die AGSK kann ihre Vertreter*innen in der ANW jederzeit durch eine interne Wahl mit einfacher Mehrheit abberufen und ernennen.
(3.2) Das Verhältnis der AGSK Mitglieder in der ANW wird bei nicht ganzen Mitgliedern auf ein Überhangsmandat aufgerundet.

(4) gemeinsames Veto (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht).


Stand: --Philipp (Diskussion) 16:21, 7. Feb. 2020 (CET)

(8.4)AGSK-Vetorecht

(1) Die AGSK kann gegen Beschlüsse der Deli-TK ein aufschiebendes Veto einlegen, dafür müssen die Begründungen aus (2) erfüllt werden.

(1.1) Das Aussprechen eines Vetos muss einstimmig von der AGSK beschlossen werden.

(2) Die AGSK muss das Veto in einer Stellungnahme begründen, diese muss mindestens folgende Punkte enthalten:

(2.1) Warum fällt der Beschluss in den Handlungsrahmen der AGs?
(2.2) Warum schränkt der Beschluss die Handlungsfähigkeit der einzelnen AGs ein, schädigt die AG, oder welche anderen Bedenken hat die AGSK gegenüber dem Beschluss?

(3) Das Veto sowie die Stellungnahme müssen bis Donnerstag, 21 Uhr der CTF vorliegen, ansonsten ist das Veto ungültig.
(4) Der dem Veto zugrunde liegende Entwurf muss überarbeitet werden bis das Veto aufgehoben wird, dieser Entwurf muss der Deli-TK erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.

(4.1) Die Kompromissfindung wird durch die Moderation unterstützt. Diese wird durch die CTF gestellt.

(5) Sollte eine Kompromissfindung gescheitert sein, ist die dem Veto zugrunde liegende Abstimmung mit ¾ Mehrheit von der Deli-TK anzunehmen.
(6) Gegen die Entscheidung über die Aufnahme eines CTF Mitgliedes durch die Deli-TK kann die AGSK kein Veto einlegen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (4.1) ).


Stand: --Philipp (Diskussion) 16:36, 7. Feb. 2020 (CET)

Einzelnachweise