Arbeitsgruppen Sprecher*innen Konferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben der [[AGSK]] ==
 
*Eine der Aufgaben der [[AGSK]] ist es, zu entscheiden, ob eine AG für eine Frage zuständig ist, oder nicht. Dies passiert auf Anfrage der [[Communication Task Force|CTF]].
 
*Die zweite, wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der [[CTF]] bzw. deren Mitgliedern, dieses Recht besitzt die AGSK genau so wie die Deli-TK. Um die CTF auch in ihren Aufgaben wie der Administration der Gruppen zu kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen zu können, stellt die [[AGSK]] jeweils acht Administrator*innen für die verschiedenen [[Delegiertengruppen]] und bildet damit einen Teil der [[Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung|Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung (ANW)]].
 
  
== AGSK im [[Strukturpapier]] ([[StruPa]])<ref>https://cloud.fridaysforfuture.de/s/pMwTBdbjpaxS94a#pdfviewer</ref> ==
+
= AGSK im [[Strukturpapier]] ([[StruPa]])<ref>https://fridaysforfuture.info/strukturpapier</ref> =
=== (8.1) AGSK-Allgemeines ===
 
(1) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich. <br>
 
:(1.1) Zugriff auf diese Liste haben CTF,  AGSK,  Delis und AGs. <br>
 
:(1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert. <br>
 
:(1.3) Die Liste enthält die Vornamen,  AG,  AG-E-Mail-Adresse und,  wenn der*die Sprecher*in dies wünscht,  eine direkte Kontaktmöglichkeit. <br>
 
(2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit  ). <br>
 
(3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden. <br>
 
(4) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs. <br>
 
:(4.1) Nur hier kann ein Veto,  ausgehend von den AGs,  besprochen werden (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht). <br>
 
:(4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt,  so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails. <br>
 
(5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend <br>
 
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<sub>Stand: --[[Benutzer:Philipp|Philipp]] ([[Benutzer Diskussion:Philipp|Diskussion]]) 16:14, 7. Feb. 2020 (CET)
 
  
=== (8.2) AGSK-Zusammensetzung ===
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==13.1 AGSK-Allgemeines==
(1) Jede legitimierte AG ist hier vertreten (vgl. 4.2 AG-Neubildung (3.1) ). <br>
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'''(1) Jede legitimierte AG ist hier vertreten. Jede AG entsendet 1-4 Sprecher*innen. Jede AG besitzt eine gemeinsame Stimme.'''
(2) Jede AG entsendet mindestens eine*n (maximal vier) Sprecher*in(nen). <br>
 
:(2.1) Jede AG besitzt eine gemeinsame Stimme. <br>
 
(3) Für die Kommunikation ist eine interne Gruppe im Messenger vorgesehen. <br>
 
:(3.1) Diese Gruppe ist ausschließlich für die AG-Sprecher*innen,  andere Teilnehmer*innen (vor allem CTF) sind hier nicht zugelassen.<br>
 
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<sub>Stand: --[[Benutzer:Philipp|Philipp]] ([[Benutzer Diskussion:Philipp|Diskussion]]) 16:21, 7. Feb. 2020 (CET)
 
  
=== (8.3) AGSK-Aufgaben ===
 
  
(1) Überprüfen ob ein Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich einer AG fällt (vgl. 6.6 Zuständigkeit von AGs (2.1) ). <br>
+
'''(2) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs.'''
(2) Kontrolle der CTF Mitglieder,  durch die folgenden Möglichkeiten: <br>
 
:(2.1) Die AGSK kann die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in die CTF verhindern,  als auch neue Mitglieder einstimmig in die CTF wählen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (3) und (4) ). <br>
 
:(2.2) Die Verwarnung,  bzw. der Ausschluss eines CTF Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK (7.6 Ausschließen / Entmachten von Mitgliedern (3) ). <br>
 
(3) Die AGSK stellt 2/5 der Mitglieder der ANW.<br>
 
:(3.1) Die AGSK kann ihre Vertreter*innen in der ANW jederzeit durch eine interne Wahl mit einfacher Mehrheit abberufen und ernennen. <br>
 
:(3.2) Das Verhältnis der AGSK Mitglieder in der ANW wird bei nicht ganzen Mitgliedern auf ein Überhangsmandat aufgerundet. <br>
 
(4) gemeinsames Veto (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht).<br>
 
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<sub>Stand: --[[Benutzer:Philipp|Philipp]] ([[Benutzer Diskussion:Philipp|Diskussion]]) 16:21, 7. Feb. 2020 (CET)
 
  
=== (8.4)AGSK-Vetorecht ===
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a) Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden unter 13.2 AGSK-Aufgaben (4).
  
(1) Die AGSK kann gegen Beschlüsse der Deli-TK ein aufschiebendes Veto einlegen,  dafür müssen die Begründungen aus (2) erfüllt werden. <br>
+
b) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt.
:(1.1) Das Aussprechen eines Vetos muss einstimmig von der AGSK beschlossen werden. <br>
+
 
(2) Die AGSK muss das Veto in einer Stellungnahme begründen, diese muss mindestens folgende Punkte enthalten: <br>
+
 
:(2.1) Warum fällt der Beschluss in den Handlungsrahmen der AGs? <br>
+
'''(3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden.'''
:(2.2) Warum schränkt der Beschluss die Handlungsfähigkeit der einzelnen AGs ein, schädigt die AG, oder welche anderen Bedenken hat die AGSK gegenüber dem Beschluss? <br>
+
 
(3) Das Veto sowie die Stellungnahme müssen bis Donnerstag, 21 Uhr der CTF vorliegen, ansonsten ist das Veto ungültig. <br>
+
 
(4) Der dem Veto zugrunde liegende Entwurf muss überarbeitet werden bis das Veto aufgehoben wird, dieser Entwurf muss der Deli-TK erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. <br>
+
'''(4) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend.'''
:(4.1) Die Kompromissfindung wird durch die Moderation unterstützt. Diese wird durch die CTF gestellt. <br>
+
 
(5) Sollte eine Kompromissfindung gescheitert sein,  ist die dem Veto zugrunde liegende Abstimmung mit ¾ Mehrheit von der Deli-TK anzunehmen. <br>
+
 
(6) Gegen die Entscheidung über die Aufnahme eines CTF Mitgliedes durch die Deli-TK kann die AGSK kein Veto einlegen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (4.1) ).<br>
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'''(5) Wer AG-Sprecher*in ist, kann in keiner anderen AG Sprecher*in sein.'''
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<sub>Stand: --[[Benutzer:Philipp|Philipp]] ([[Benutzer Diskussion:Philipp|Diskussion]]) 16:36, 7. Feb. 2020 (CET)
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'''(6) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich.'''
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a) Zugriff auf diese Liste haben die CTF, die AGSK, Delegierte und AGs.
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b) Die Liste wird von der AGSK verwaltet und aktualisiert.
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c) Die Liste enthält die Vornamen und die AG jedes AGSK-Mitglieds, die AG-E-Mail-Adresse und wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit.
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==13.2 AGSK-Aufgaben==
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(1) Überprüfen, ob ein Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich einer AG fällt unter 11.3 Deli-TK-Tagesordnungspunkte
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(2) Kontrolle der CTF-Mitglieder durch die folgenden Möglichkeiten: Die Verwarnung bzw. der Ausschluss eines CTF-Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK unter CTF-Vertrauensvotum & Ausschluss von Mitgliedern.
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(3) Die AGSK stellt ⅖ der Mitglieder der AKW.
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a) Die AGSK kann ihre Vertreter*innen in der AKW jederzeit durch eine interne Wahl mit einfacher Mehrheit abberufen und neu ernennen.
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b)Das Verhältnis der AGSK-Mitglieder in der AKW wird bei nicht ganzen Mitgliedern auf ein Überhangmandat aufgerundet.
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(4) Die AGSK muss ein Veto innerhalb der AGSK mit einfacher ⅔-Mehrheit und einem Quorum von 50% der AGs legitimieren sowie in einer Stellungnahme begründen unter 7.4 Aufschiebendes Vetorecht.
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(5) Bei Fehlverhalten von AG-Sprecher*innen inner- und außerhalb der AGSK kann die AGSK mit einer einfachen Mehrheit eine Neuwahl einer*s Sprecher*in in der entsprechenden AG fordern.
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a) Sollte dies nicht ausreichen um die*den jeweilige*n AG-Sprecher*in(nen) zu verwarnen oder sollte es zu erneuten Vergehen kommen, kann die Deli-TK unter neutraler Moderation eine Neuwahl der*des entsprechenden AG-Sprecher(s)*in(nen) mit einer einfachen Mehrheit bestimmen.
  
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==

Version vom 7. November 2021, 17:48 Uhr


ForFuture
Die AG-Sprecher*innen-Konferenz (AGSK) besteht, wie der Name schon sagt, aus den AG-Sprecher*innen aller bundesweiten Arbeitsgruppen (AGs), ihnen wird damit eine Plattform zum Austausch geboten.

Gleichzeitig dient die AGSK als gemeinsames Sprachrohr der AGs.



AGSK im Strukturpapier (StruPa)[1]

13.1 AGSK-Allgemeines

(1) Jede legitimierte AG ist hier vertreten. Jede AG entsendet 1-4 Sprecher*innen. Jede AG besitzt eine gemeinsame Stimme.


(2) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs.

a) Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden unter 13.2 AGSK-Aufgaben (4).

b) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt.


(3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden.


(4) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend.


(5) Wer AG-Sprecher*in ist, kann in keiner anderen AG Sprecher*in sein.


(6) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich.

a) Zugriff auf diese Liste haben die CTF, die AGSK, Delegierte und AGs.

b) Die Liste wird von der AGSK verwaltet und aktualisiert.

c) Die Liste enthält die Vornamen und die AG jedes AGSK-Mitglieds, die AG-E-Mail-Adresse und wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit.


13.2 AGSK-Aufgaben

(1) Überprüfen, ob ein Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich einer AG fällt unter 11.3 Deli-TK-Tagesordnungspunkte


(2) Kontrolle der CTF-Mitglieder durch die folgenden Möglichkeiten: Die Verwarnung bzw. der Ausschluss eines CTF-Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK unter CTF-Vertrauensvotum & Ausschluss von Mitgliedern.


(3) Die AGSK stellt ⅖ der Mitglieder der AKW.

a) Die AGSK kann ihre Vertreter*innen in der AKW jederzeit durch eine interne Wahl mit einfacher Mehrheit abberufen und neu ernennen.

b)Das Verhältnis der AGSK-Mitglieder in der AKW wird bei nicht ganzen Mitgliedern auf ein Überhangmandat aufgerundet.


(4) Die AGSK muss ein Veto innerhalb der AGSK mit einfacher ⅔-Mehrheit und einem Quorum von 50% der AGs legitimieren sowie in einer Stellungnahme begründen unter 7.4 Aufschiebendes Vetorecht.


(5) Bei Fehlverhalten von AG-Sprecher*innen inner- und außerhalb der AGSK kann die AGSK mit einer einfachen Mehrheit eine Neuwahl einer*s Sprecher*in in der entsprechenden AG fordern.

a) Sollte dies nicht ausreichen um die*den jeweilige*n AG-Sprecher*in(nen) zu verwarnen oder sollte es zu erneuten Vergehen kommen, kann die Deli-TK unter neutraler Moderation eine Neuwahl der*des entsprechenden AG-Sprecher(s)*in(nen) mit einer einfachen Mehrheit bestimmen.

Einzelnachweise