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[[Datei:Gleiche Rechte Gleiche Pflichten, social democrat party poster 1919.jpg|mini|Ein Wahlplakat aus dem [[Zeitrechnung|Jahr]] 1919, als die [[Frau]]en in [[Deutschland]] zum ersten Mal das [[Recht]] erhielten, an einer [[Wahl]] teilzunehmen.]]
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle [[Mensch]]en die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein [[Mann]] oder eine [[Frau]] ist, jung oder alt, und auch, welche [[Haut]]farbe, Herkunft oder [[Religion]] man hat. In den [[Menschenrechte]]n der [[UNO]] aus dem [[Zeitrechnung|Jahr]] 1948 ist dies festgelegt, ebenso im [[Grundgesetz]] der Bundesrepublik [[Deutschland]] sowie in der Verfassung [[Österreich]]s, der [[Schweiz]] und in vielen anderen [[Staat]]en.
Verstöße gegen die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Diskriminierung sagt man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder Religion schlechter behandelt wird als andere. Wenn jemand aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird, nennt man das Privilegierung. Verstöße aufgrund der Hautfarbe sind ein Ausdruck von [[Rassismus]].
Viele Länder auf der [[Welt]] haben noch keine Gleichberechtigung. Besonders in [[Islam|islamischen]] Ländern werden Frauen stark benachteiligt. Sie dürfen zum Beispiel nicht wählen und nicht protestieren, wenn sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Außerdem kommen viele Männer, die Frauen umgebracht haben, in diesen Ländern straffrei davon.
== Sind bei uns alle gleichberechtigt? ==
[[Deutschsprachige Länder|Bei uns]] sind Männer und Frauen nach dem [[Gesetz]] gleichberechtigt. Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von [[Steuer]]n. Allerdings bekommen Frauen für die Arbeit in demselben [[Beruf]] meist weniger [[Geld]] als Männer. Das liegt einerseits an Vorurteilen, andererseits daran, dass Frauen weniger lange arbeiten, wenn sie [[Kind]]er bekommen. Trotzdem ist das ungerecht, wenn Frauen mit der gleichen Ausbildung genauso gut arbeiten Männer. Oft werden junge Frauen auch gar nicht erst eingestellt oder müssen sich mit niedrigen Löhnen zufriedengeben, unabhängig davon, ob sie [[Kind]]er bekommen möchten oder nicht.
Seit einiger [[Zeit]] gibt es in Deutschland und in anderen Ländern eine „Frauenquote“. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur im öffentlichen Dienst, also wenn man beim [[Staat]] oder bei der [[Gemeinde]] angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die [[Polizei]]. [[Unternehmen]] müssen sich nicht daran halten. Sie entscheiden selbst, ob sie bei sich die Gleichstellung fördern oder nicht.
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[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]