* Die Stadt muss die Wärmeplanung veröffentlichen.
* Die Wärmeplanung selbst führt nicht autoamtisch zu einem Anschluss und Benutzungszwang für Fernwärme. Wird ein Benutzungszwang für bestimmte Gebiete festgelegt, so geschieht dies durch die Kommune und nicht durch den Fernwärmeversorger.
*Ab dem Jahr 2030 sollen Wärmeplanungen alle fünf Jahre aktualisiert werden.<ref>https://www.bdew.de/energie/waerme-waermewende-heizung/kommunale-waermeplanung/</ref>
== Einzelnachweise ==