Grundsätze der Datenverarbeitung sind:
* Rechtmäßigkeit;* Verarbeitung nach Treu und Glauben;* Transparenz;* Zweckbindung;* Datenminimierung;* Richtigkeit;* Integrität und Vertraulichkeit;* Speicherbegrenzung;* Rechenschaftspflicht.
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.