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Die DSGVO gilt weltweit. Sie gilt, wenn eine Person aus der Europäischen Union Daten verarbeitet, auch wenn dies im EU-Ausland geschieht.<ref>Ar3. 2 Abs. 1 DSGVO, abrufbar unter [https://dsgvo-gesetz.de/art-3-dsgvo/ hier]</ref> Spiegelbildlich dazu sind Personen in der Europäischen Union durch die DSGVO vor der Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Waren oder Dienstleistungen steht oder der Beobachtung eines Verhaltens einer Person in der Europäischen Union dient, geschützt, auch wenn diese im EU-Ausland erfolgt.
===Geltung für jede Art der Datenverarbeitung= Geltung für Fridays for Future===
Der sachliche Anwendungsbereich ist sehr weit. Erfasst ist jede Art der Verarbeitung personebezogener Daten (nachfolgend: Daten genannt). Das ist im Grunde alles, was mit Daten zu tun hat.<ref>Zu diesem Begriff kommen wir sogleich im unteren Abschnitt.</ref>
Ausnahmen bestehen nur für
* für '''ausschließlich''' persönliche oder familäre Tätigkeitensowie* für Tätigkeiten im Bereich in den Bereichen des "Staatshandelns" in der Europäischen Union, der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr durch den Staat (Polizei) und der Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Ausnahmen sind sehr eng.  Somit gilt die DSGVO im Zweifel auch für Vereine und Organisansationen. Bei einem Verein, oder einer Organisation ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht auf nur eine Person oder Familie beschränkt, sondern geht darüber hinaus. Damit ist die Ausschließlichkeit der Datenverarbeitung, welche der private Zweck der Datenverarbeitung
Dies gilt auch dann, wenn die Grenzen zwischen privat und Organisation verschwimmen. Damit gilt die DSGVO auch für Fridays for Future.
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