Gleichberechtigung

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Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein Mann oder eine Frau ist, jung oder alt, und auch, welche Hautfarbe, Herkunft oder Religion man hat. In den Menschenrechten der UNO aus dem Jahr 1948 ist dies festgelegt, ebenso im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Verfassung Österreichs, der Schweiz und in vielen anderen Staaten.

Verstöße gegen die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Diskriminierung sagt man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder Religion schlechter behandelt wird als andere. Wenn jemand aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird, nennt man das Privilegierung. Verstöße aufgrund der Hautfarbe sind ein Ausdruck von Rassismus.

Viele Länder auf der Welt haben noch keine Gleichberechtigung. Besonders in islamischen Ländern werden Frauen stark benachteiligt. Sie dürfen zum Beispiel nicht wählen und nicht protestieren, wenn sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind. Außerdem kommen viele Männer, die Frauen umgebracht haben, in diesen Ländern straffrei davon.

Sind bei uns alle gleichberechtigt?

Bei uns sind Männer und Frauen nach dem Gesetz gleichberechtigt. Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie beispielsweise das Zahlen von Steuern. Allerdings bekommen Frauen für die Arbeit in demselben Beruf meist weniger Geld als Männer. Das liegt einerseits an Vorurteilen, andererseits daran, dass Frauen weniger lange arbeiten, wenn sie Kinder bekommen. Trotzdem ist das ungerecht, wenn Frauen mit der gleichen Ausbildung genauso gut arbeiten Männer. Oft werden junge Frauen auch gar nicht erst eingestellt oder müssen sich mit niedrigen Löhnen zufriedengeben, unabhängig davon, ob sie Kinder bekommen möchten oder nicht.

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland und in anderen Ländern eine „Frauenquote“. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur im öffentlichen Dienst, also wenn man beim Staat oder bei der Gemeinde angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Polizei. Unternehmen müssen sich nicht daran halten. Sie entscheiden selbst, ob sie bei sich die Gleichstellung fördern oder nicht.