Vorlage:3.1 Feminismus leben

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3.1 FEMINISMUS LEBEN [1]

  1. Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Besetzung mit einer FINTA*-Person zu besetzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden.
    1. Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam ein*e FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen.
    2. Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden.
  2. Auch auf Landes- und Ortsgruppen-Ebene soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote bei allen Posten gelten, diese Regelung kann aber an die Situation der OGs angepasst werden.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Posten, die von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.