Anonym

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Aus Fridays for Future Wiki
4.698 Bytes hinzugefügt ,  00:38, 19. Feb. 2023
'''Hinweis auf Baustelle:''' Diese Seite und alle ihre Abschnitte werden in dieser Woche bis Sonntag, den 12zu dem 30.1201.20212022, 24.00 Uhr mehrmals, auch spontan, überarbeitet und ergänzt werden. Zur Vermeidung von Bearbeitungskonflikten, bitte ich von einer Bearbeitung abzusehen. Danke für euer Verständnis. :)
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! Kategorie !! Beispiele !! Definition oder wichtige Regelung
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|style="background:#00ff00" | "Einfache Kategorie" || Name, Telefonnummer, IP-Adresse || Art. 4 Nr. 1 DSGVO
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| style="Einfache Kategoriebackground:#ff0000" || Name, Telefonnummer, IP-Adresse || Art. 4 Nr. 1 DSGVO|-| Besondere Kategorien von Daten || Politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten || Art. 9 DSGVO
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| style="background:#ff0000" | Daten über strafrechtliche Verurteilungen || Gerichtsurteil, Abfrage einer Vorstrafe || Art. 10 DSGVO
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|}
Bei Bild- und Videoaufnahmen (z.B. bei Demobildern) sind neben der DSGVO die §§ 22, 23 KUrhG zu beachten.
===Datenverarbeitung===
===Betroffene Person===
 
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
===Verantwortliche Person, Auftragsverarbeiter:in und Dritte===
 
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
 
==Was sind die Grundsätze der Datenverarbeitung?==
Grundsätze der Datenverarbeitung sind:
 
* Rechtmäßigkeit;
* Verarbeitung nach Treu und Glauben;
* Transparenz;
* Zweckbindung;
* Datenminimierung;
* Richtigkeit;
* Integrität und Vertraulichkeit;
* Speicherbegrenzung;
* Rechenschaftspflicht.
 
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
==Rechte und Pflichten nach der DSGVO==
 
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
! Recht !! Regelungsort in der DSGVO
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| style="background:#EAECF0" |* Auskunft
|| [https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html Art. 15]
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===Pflichten der verantwortlichen Personen===
 
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
 
==Mustervorlagen==
==Vorlagen nach der DSGVO==Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden.
==Verhalten bei Datenpannen==
Dieser Abschnitt wird in Kürze ergänzt werden. ==Straftaten und Ordnungswidrigkeiten== Verstöße gegen das Datenschutzrecht können strafbar und ordnungswidrig sein.  Für uns wichtig sind Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften des europäischen Rechts, des Bundesrechts und des einschlägigen Landesrechts. Hinzu können weitere einschlägige Spezialgesetze kommen.  ===Europäisches Recht=== Auf europäischer Ebene ist die DSGVO die wichtigste datenschutzrechtliche Rechtsnorm. Diese sieht in Art. [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32016R0679:DE:HTML#d1e6235-1-1 83 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6] für Verstöße sehr hohe Bußgeldervor. Die Höhe der Bußgelder kann für jeden Verstoß bis zu 4% unseres jährlichen Umsatzes betragen oder bis zu 20 Millionen Euro, je nachdem welcher Betrag höher ist. Der Umsatz wird am Vorjahresumsatz gemessen. Die DSGVO unterscheidet hierbei die Höhe der Bußgelder nach der Art der Verstöße und ordnet sie in zwei Gruppen ein: {| class="wikitable"|-! Höhe des Bußgelds !! Fallgruppe|-| Verstöße, bei denen ein Bußgeld bis 4% des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden kann|| Verletzung der Grundsätze der Datenverarbeitung (Verarbeitung von Daten ohne Berechtigung, insbesondere ohne Einwilligung), Verletzung der Betroffenenrechte, Verletzung der Vorschriften über die Datenschutzfolgenabschätzung, rechtswidrige Übermittlung von Daten in Drittländer (z.B. USA, China)), Verletzung der Melde- und Benachrichtigungspflichten im Fall einer Datenpanne, Nichtbeachtung der Anweisungen der Aufsichtsbehörde |-| Verstöße, bei denen ein Bußgeld bis 2% des Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden kann || sonstige Pflichtverletzungen der verantwortlichen Person oder einer Auftragsverarbeiter:in, insbesondere Nichtabschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags, keine Verzeichnisse der Verarbveitungstätigkeiten, Verletzung des Kerns von Privacy by Design-Konzepten, kein Nachweis der rechtmäßigen Verarbeitung |} ===Bundesrecht==Das Bundesrecht sieht für Datenschutzvertstöße Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten vor. Wir sehen in der Tabelle eine Übersicht über die Vorschriften des Bundesrechts, die für uns wichtig sein könnten. Die Tabelle listet die verbotenen Handlungen als Fallgruppen auf. Über den Link gelangt kann man die jeweiligen Vorschriften in der offiziellen Gesetzessammlung im Internet aufrufen und lesen. Wir prägen uns diese Verbote ein und werden diese nicht begehen, da wir uns ansonsten strafbar machen oder ordnungswidrig handeln könnten. Wie möchten rechtmäßig handeln.  {| class="wikitable"|-! Vorschrift !! Fallgruppe|-! I. Strafgesetzbuch |-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html § 201 StGB] || Aufnahme von Gesprächen (Worten) Gebrauchen oder Weitergabe einer solchen Aufnahme an Dritte Abhören von Gesprächen mit Abhörgeräten  Veröffentlichung des Wortlauts oder des wesentlichen Inhalts des aufgenommenen Wortes oder Gesprächs|-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html § 201a StGB] || Bildaufnahmen in Wohnungen oder vor Einblicken geschützten Räumen und Bildaufnahmen, welche das Persönlichkeitsrecht einer Person beeinträchtigen  Zudem: Weitergabe von Bildaufnahmen, welche dem Ansehen einer Person schaden Zudem Bildaufnahmen, welche eine Person unter 18 Jahren nicht angezogen zeigen. In diesem Zusammenhang könnten weitere Straftaten, insbesondere Pornografie, Übergriffe einschlägig sein. |-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html § 202 StGB] || Verletzung des Briefgeheimnisses|-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html § 202a ff. StGB] || unbefugtes Erlangen und Verwenden von Daten (elektronische Informationen)|-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html § 203 StGB] || Verletzung der Schweigepflicht von Berufs- und Amtsträgern|-| [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__204.html § 204 StGB] || Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (in Bezug auf § 203 StGB) |-! II. Geschäftsgeheimnisgesetz |-| [https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html § 23 GeschGehG] || Verrat und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
"Organisationen können mit Geldbußen |-! III. Bundesdatenschutzgesetz |-| [https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html § 42 Abs. 1 BDSG] || Weitergabe oder Zugänglichmachen von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, wenn sie die DSGVO oder 20 MioDaten vieler Personen |-| [https://www.gesetze-im-internet. EUR verletzende/bdsg_2018/__42. Dies ist die Höchststrafe, die für schwerste Verstöße verhängt werden kann, zhtml § 42 Abs. B2 Nr. nicht mit ausreichender Zustimmung des Kunden zur 1 BDSG] || Verarbeitung von Daten oder Verletzung des Kerns ohne Berechtigung |-| [https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html § 42 Abs. 2 Nr. 2 BDSG] || Erlangen von Privacy by DesignDaten aufgrund falscher Angaben (Erschleichen) |-! IV. Kunsturhebergesetz |-Konzepten| [https://www. Es gibt einen gestaffelten Ansatz für Geldbußen, zgesetze-im-internet. Bde/kunsturhg/BJNR000070907. kann ein Unternehmen mit einer Geldbuße von 2 % belegt werden, wenn es seine Aufzeichnungen nicht in Ordnung hat html § 33 KUrhG] || Verbreitung oder Zur-Schau-Stellung (Artikel 28Veröffentlichung), von Bildern von Personen ohne die Überwachungsbehörde und die betroffene Einwilligung der abgebildeten Person über einen Verstoß oder die Nichtdurchführung einer Folgenabschätzung zu benachrichtigenErlaubnis gem. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln sowohl für Controller als auch für Auftragsverarbeiter gelten – was bedeutet§§ 22, dass "Clouds" nicht von der Durchsetzung der DSGVO ausgenommen sind." (EU23 KUrhG |-DSGVO)|}
== Was sind "personenbezogene Daten" nach der DSGVO? ==
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