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Änderungen

Aus Fridays for Future Wiki
15 Bytes hinzugefügt ,  16:10, 7. Nov. 2021
Eine Arbeitsgruppe bekommt von der Bewegung ein sogenanntes Mandat, das sind Aufgabenbereiche oder konkrete Aufgaben, die eine AG selbständig bearbeiten darf. Dabei dürfen autonome Entscheidungen getroffen werden, wenn diese über eine AG hinaus gehen, dann werden diese in der AGSK-TK besprochen, wenn es die ganze Bewegung angeht, dann müssen die Ortsgruppen durch Abstimmungen mit einbezogen werden.
 
(1) AGs werden über eine OG-Abstimmung mit einer einfachen 2/3 Mehrheit legitimiert, ein aufschiebendes Veto kann eingelegt werden. Eine AG übernimmt für FFF DE ein definiertes Mandat, dieses Mandat muss bei der Gründung festgelegt werden.
 
(2) Jede AG erhält eine eigene E-Mail-Adresse [Arbeitsgruppe]@fridaysforfuture.de. Wenn eine E-Mail-Adresse auf Bundesebene beantragt wird, muss diese von mindestens drei Ansprechpersonen registriert werden. Die Zugangsdaten werden parallel an alle Ansprechpersonen ausgegeben.
 
(3) Jede AG muss mindestens eine*n bis maximal vier Sprecher*in(nen) zur Verfügung stellen. Die Wahl der Ansprechpersonen bleibt den AGs selbst überlassen, eine demokratische Wahl sowie nach unter 4.1 4.1 Feminismus leben (FINTA* Quotierung) ist verpflichtend. Die Wahl muss alle 6 Monate Erfolgen ansonsten wird die jeweilige AG deaktiviert. Das heißt, dass die Sprechende Person aus der AGSK entfernt wird und wenn vorhanden den WID Admin Posten abgeben muss. Um als AG wieder aktiviert zu werden, muss innerhalb von 4 Wochen nach der Deaktivierung eine Neuwahl der AG-Sprechenden stattfinden. Passiert dies nicht, ist die AG damit aufgelöst.
 
(4) Eine AG besitzt das Recht, sich selbst aufzulösen. Die Auflösung muss der Deli-TK mitgeteilt werden. Die Auflösung einer AG kann auch durch einen Fusions-Antrag oder durch eine OG-Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit aufgelöst werden.
 
(5) Geht eine AG in Pause, soll diese das in der Deli-TK mitteilen.
 
a) Nach 5 Monaten Pause wird eine AG automatisch aufgelöst.
 
b) Das Ende einer Pause soll ebenfalls in der Delegierten TK bekannt gegeben werden.
===9.2 AG-Befugnisse===
(1) Die AGs sind dazu befugt im Rahmen ihres Mandates autonom zu handeln und zu entscheiden. Bei richtungsweisenden oder weitreichenden Entscheidungen ist die AGSK-TK als entscheidendes Gremium einzuberufen. Weitreichende Entscheidungen sind solche Entscheidungen, die über das übliche Wirken der eigenen AG hinausgehen oder die Bewegung richtungsweisend beeinflussen.
 
(2) Die AGs und UGs sind dazu verpflichtet in der AGSK-TK ein Update ihres Arbeitsstandes zu geben.
 
(3) OG-Abstimmungen stehen über AGSK-Entscheidungen, AGSK-Entscheidungen stehen über AG-Entscheidungen.
 
(4) Jede AG hat das Recht, einen Antrag auf Änderung ihres Handlungsspielraums zu stellen. Bei diesem OG-Abstimmungsantrag muss nach dem Schema: Ergänzung=grün, Streichung=rot ersichtlich sein, welche Änderungen am bestehenden Mandat vorgenommen werden. Der Antrag muss für jede Änderung eine Erklärung dessen enthalten, wie die Änderung der Befugnisse die Arbeit der AG verändert.
 
(5) Es kann ein Antrag auf Fusion von zwei oder mehr AGs gestellt werden. Dabei werden die AG-Befugnisse (Mandat) aller fusionierenden AGs kombiniert, wenn der Antrag nicht die Streichung einzelner Befugnisse, Aufgaben und Ziele enthält. Die Fusion von AGs wird von den Ortsgruppen beschlossen. Dafür wird eine einfache 2⁄3-Mehrheit in einer Ortsgruppen Abstimmung benötigt.
===9.3 AG-Transparenz===
(1) AGs sollten gegenüber allen potenziellen neuen Teilnehmer*innen offen sein.
 
(2)Jede AG hat einen Onboarding-Prozess durchzuführen, dieser wird durch eine gemeinsame „Onboarding Bundesebene“ Gruppe umgesetzt, hierbei haben alle AGs Schreibrecht, hierbei werden lediglich Onboardings angekündigt.
 
(3) Wenn sich eine Person ungerecht behandelt fühlt, kann sie sich bei der CTF beschweren. Sollten sich derartige Vorfälle vor der CTF häufen, muss sich diese AG vor der Deli-TK und der CTF dazu rechtfertigen.
 
(4) Jede AG muss innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Legitimierung einen Wiki-Eintrag über sich erstellen.
 
(5) Demokratische und transparente Entscheidungsbildung ist verpflichtend. Die Entscheidung muss dabei nachvollziehbar sein. Die Abstimmungsergebnisse oder der Konsens müssen deshalb festgehalten werden und auf Nachfrage präsentiert werden können. Hierbei soll die Arbeitsweise der AG-Berichte vereinfacht werden und in einer Plattform nach Wahl (Bsp.: Trello-Board…) übersichtlicher dargestellt werden.