Volksentscheide als Mittel für neue Gesetze

Aus Fridays for Future Wiki
Version vom 7. Juni 2020, 12:04 Uhr von Phantomias FFF (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<div style="border:5px solid #90D3ED; padding:1em; background-color:#1DA64A;"> <span style="color:#F5F5F5">Volksentscheide sind ein Mittel, um neue Gesetze zu…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Allgemeines

Auf Grund der Ablehnung allen voran durch die CDU dürfen Volksentscheide nicht auf Bundesebene durchgeführt werden, aber immerhin auf Landesebene.[1] Der Prozess zum Volksentscheid ist je nach Bundesland unterschiedlich bzw. es gibt unterschiedliche Regelungen dazu, wann ein Volksentscheid zulässig ist.


Regelung zu Volksentscheiden in Bayern

Allgemeiner Prozess

Einem Volksentscheid in Bayern sind noch zwei "Stufen" vorgelagert:

  1. Ein Zulassungsantrag für ein Volksbegehren mit mind 25.000 Unterschriften
  2. Ein Volksbegehren, bei dem mind. 10% aller Wahlberechtigten innerhalb von 14 Tagen zustimmen müssen

Konkreter: bevor es zu einem Volksentscheid kommen kann, sind zunächst 25.000 Unterschriften zu sammeln, welche beim Innenministerium abgegeben werden müssen. Daraufhin prüft das bayerische Innenministerium, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Falls das Ministerium der Meinung ist, dass das Volksbegehren nicht zulässig ist, wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof angerufen, welcher dann innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen muss.

Wird dem Antrag stattgegeben, wird im nächsten Schritt ein Volksbegehren initiiert. Hierbei sind innerhalb von 14 Tagen ausreichend Stimmen zu sammeln. Stand Juni 2020 wären für ein erfolgreich durchgeführtes Volksbegehren ca. 950.000 Stimmen von Wahlberechtigten notwendig. Wird diese Anzahl erreicht, entscheidet der Landtag über den Gesetzesantrag. Lehnt der Landtag den Antrag ab, kommt es zum Volksentscheid.[2]


Ausgeschlossene Themen

Nach einem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 31.3.2000 darf sich ein Volksentscheid nicht das Thema "Staatshaushalt" haben, was bedeutet, dass es nicht um Einnahmen und Ausgaben gehen.[2]


Weiteres Thema: Landtag abberufen

Ein Volksentscheid kann sich auch mit dem Abberufen des Bayerischen Landtags beschäftigen. Hierzu sind 1 Mio. Stimmen (von Stimmberechtigten notwendig).[3]


Einzelnachweise

  1. - Süddeutsche Zeitung vom 19. November 2016 abgerufen am 07. Juni 2020.
  2. 2,0 2,1 - Mehr Demokratie e.V. abgerufen am 07. Juni 2020.
  3. - Bayerische Staatskanzlei abgerufen am 07. Juni 2020.