Admingruppe zur kurzen Weiterleitung (AKW)
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Version vom 11. April 2020, 00:12 Uhr von Philipp (Diskussion | Beiträge)
Hinweis auf Baustelle: Dieser Abschnitt wird in dieser Woche bis Sonntag 24.00 Uhr mehrmals, auch spontan, überarbeitet und ergänzt werden. Zur Vermeidung von Bearbeitungskonflikten, bitte ich von einer Bearbeitung abzusehen. Danke für euer Verständnis. :)
8.3 AGSK-Aufgaben
- ❀Überprüfen ob ein Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich einer AG fällt (vgl. 6.6 Zuständigkeit von AGs (3) ).¹
- ❀Kontrolle der CTF Mitglieder, durch die folgenden Möglichkeiten:²
- ✿Die AGSK kann die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in die CTF verhindern, als auch neue Mitglieder einstimmig in die CTF wählen (vgl. 7.5 Neue CTF-Mitglieder (4) und (5) ).³
- ✿Die Verwarnung, bzw. der Ausschluss eines CTF Mitgliedes liegt im Kompetenzbereich der AGSK (7.6 Ausschließen / Entmachten von Mitgliedern (3) ).⁴ ❀Die AGSK stellt 2/5 der Mitglieder der ANW.⁵
- ✿Die AGSK kann ihre Vertreter*innen in der ANW jederzeit durch eine interne Wahl mit einfacher Mehrheit abberufen und ernennen.⁶
- ✿Das Verhältnis der AGSK Mitglieder in der ANW wird bei nicht ganzen Mitgliedern auf ein Überhangmandat aufgerundet.⁷