Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Energiewende

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Unter „Maßnahmen gegen die Energiewende“ sind Gesetze und Handlungen der Regierung in Deutschland verstehen, die in den letzten Jahren direkt oder indirekt die Energiewende ausbremsen bzw. ausgebremst haben.

Direkte Maßnahmen

Ausbremsen des „Ökostroms“

2010 hat die damalige Koalition (CDU/CSU und FDP) beschlossen, dass „Ökostrom“ (also z.B. Strom aus Windenergie) nur noch an der sog. „Leipziger Strombörse“ gehandelt werden darf. Dadurch kam es zu einem Preisverfall, der aber nicht an die Verbraucher*innen weitergegeben wurde, sondern hauptsächlich Unternehmen half, die sehr viel Strom verbrauch(t)en.

Denn sog. „stromintensive Industrien“ mussten nur den Preis an der Strombörse bezahlen, die Verbraucher*innen jedoch den Preis und zusätzlich die sog. EEG-Umlage. Die EEG-Umlage war umso höher, je niedriger der Strompreis war.

Zudem wurden zwischen 2012 und 2014 immer mehr Unternehmen privilegiert, d.h. von EEG-Umlage befreit, in 2012 waren es noch 734, in 2014 schon 2098 Unternehmen.[1] Somit hat die Gesetzgebung unter Schwarz-Gelb für folgendes gesorgt:

  1. immer mehr Unternehmen wurden von der EEG-Umlage befreit, d.h. stromintensive Unternehmen wurden gefördert. Es gab also für diese Unternehmen keine bis wenig Anreize, stromeffizienter und damit klimafreundlicher zu produzieren.
  2. Zugleich hat der Anstieg der EEG-Umlage in der Öffentlichkeit dafür gesorgt, die Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung zu reduzieren, da der Eindruck entstand, dass die Stromkosten wegen der Energiewende gestiegen sind.

Ausbremsen der Windkraftenergie

  • Die CSU / Horst Seehofer hat in Bayern in 2014 eine Regelung eingeführt, wonach der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung in der Regel das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss (d.h. bei einer Rotorhöhe von 200 m musste der Abstand mindestens 2 km betragen).[2]
  • Weiterhin hat die CSU in 2015 gefordert, dass Stromtrassen, die Bayern mit Ökostrom von der Küste versorgen soll, nicht bzw. kaum durch Bayern führen soll. Stattdessen sollte die Trasse durch Hessen und Baden-Württemberg gebaut werden.[3]
  • Die CDU / Peter Altmaier plante in 2019 eine sog. "Mindestabstandsregelung" für Windräder, womit der Bau von Windrädern massiv eingeschränkt wird – so sollte im Umkreis von 1000 m kein Windrad entstehen, wenn in der Nähe eine Siedlung steht. Als Siedlung zählten hier aber auch schon eine Ansammlung von 5 Häusern oder Häusern, die noch gebaut werden könnten.[4] Die Regelung mit den 5 Häuser wurde im März 2020 wieder herausgenommen, aber dafür wurden andere Regelungen mit aufgenommen, die den Ausbau der Windenergie erschweren.[5] Gemäß der Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Simone Peter, würden solche Diskussionen und Hürden tausende Arbeitsplätze gefährden.[6] Dass diese Einschätzung von Frau Peter womöglich nicht übertrieben ist, zeigte sich in den Vorjahren: In 2017 wurden in der Windkraftbranche über 26.000 Stellen abgebaut. [7] Weitere 8.000 – 10.000 wurden in 2018 abgebaut (laut IG Metall).[8]

Indirekte Maßnahmen

Deutschland / Kanzlerin Merkel hat 2013 eine EU-Abstimmung zu strengeren EU-CO2-Abgaswerten ausgebremst. Dies war v.a. für die sprit-intensiven deutschen Autos von Daimler und BMW eine gute Nachricht. Fast zeitgleich erhielt die CDU eine Parteispende i.H.v. 690.000€ von der Familie Quandt / Klatten, die die Hauptaktionäre von BMW sind.[9]

Anstatt hier also mit strengeren Abgaswerten Anreize für die Autobauer zu setzen, um klimafreundlichere Autos zu entwickeln, hat die Politik entschieden, nicht einzugreifen.

Einzelnachweise