Vorlage:3.1 Feminismus leben
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Version vom 30. Juni 2020, 12:51 Uhr von Philipp (Diskussion | Beiträge)
3.1 FEMINISMUS LEBEN [1]
- Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Besetzung mit einer FINTA*-Person zu besetzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden.
- Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam ein*e FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen.
- Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden.
- Auch auf Landes- und Ortsgruppen-Ebene soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote bei allen Posten gelten, diese Regelung kann aber an die Situation der OGs angepasst werden.
- Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Posten, die von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.