Strukturbenachteiligte Ortsgruppen Plenum
Version vom 4. Januar 2022, 17:15 Uhr von Senftenberg.ladina (Diskussion | Beiträge) (→Wer ist in diesem Plenum vertreten?)
Wer ist in diesem Plenum vertreten?
- Menschen aus OGs, welche der Definition "strukturbenachteiligte Ortsgruppe" entsprechen
als solche gelten:
- räumlich benachteiligte OGs (neue Bundesländer, ländlicher Raum)
- demographisch benachteiligte OGs (weniger als 30.000 EinwohnerInnen)
- OGs, die durch das politische Umfeld benachteiligt sind (hoher AFD-WählerInnen Anteil, mind.15%)
- wirtschaftlich benachteiligte OGs (z.B. Kohnegebiete)
Welche Rechte hat das Plenum?
- ein Vetorecht für alle Abstimmungen
- kann in Papieren und Konzepten Änderungsanträge einreichen
- hat das Recht starke Bedenken bei Prozessen zu äußern, welche dann in der AG/TF oder im Gremium besprochen werden müssen
- hat einen Platz in der AGSK
Sb🖖Og Sprechende Person
- Ladina aus Senftenberg