Kommunale Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Kommunen müssen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen | ||
| + | * Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden | ||
| + | * und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können | ||
| + | * Ziel: die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort | ||
| − | Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen. | + | == Was sollte ich dazu wissen?== |
| − | Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. | + | * Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen. |
| + | * Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. | ||
| − | Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht | + | → Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. |
| + | * Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht | ||
| + | * Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.<ref>https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2025/06/Gasausstieg_2_Argumentationshilfe.pdf</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
Version vom 20. Dezember 2025, 18:41 Uhr
Was ist das?
- Kommunen müssen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen
- Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden
- und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können
- Ziel: die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort
Was sollte ich dazu wissen?
- Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen.
- Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
→ Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau.
- Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht
- Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.[1]