Vorlage:3.1 Feminismus leben: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
#Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Besetzung mit einer FINTA*-Person zu besetzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden. | #Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Besetzung mit einer FINTA*-Person zu besetzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden. | ||
<ol style="list-style-type:lower-alpha"> | <ol style="list-style-type:lower-alpha"> | ||
− | <li>Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam ein*e FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen. </li> | + | <li>::Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam ein*e FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen. </li> |
− | <li>Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden. </li></ol> | + | <li>::Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden. </li></ol> |
#Auch auf Landes- und Ortsgruppen-Ebene soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote bei allen Posten gelten, diese Regelung kann aber an die Situation der OGs angepasst werden. | #Auch auf Landes- und Ortsgruppen-Ebene soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote bei allen Posten gelten, diese Regelung kann aber an die Situation der OGs angepasst werden. | ||
#Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Posten, die von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an. | #Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Posten, die von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an. |
Version vom 30. Juni 2020, 12:49 Uhr
3.1 FEMINISMUS LEBEN [1]
- Steht bei einer Wahl nur ein Platz zur Verfügung, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Besetzung mit einer FINTA*-Person zu besetzen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FINTA*-Person, so muss der Platz im Anschluss mindestens ebenso lange mit einer FINTA*-Person besetzt werden.
- ::Falls es keine kandidierenden FINTA*-Aktivistis gibt, folgt ein FINTA*-Plenum, bei dem entweder gemeinsam ein*e FINTA*-Kandidierende gefunden oder eine Veränderung des Amtes entworfen werden kann, durch welche dann FINTA*-Kandidierende ermöglicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Platz geschlossen zu halten und nicht zu besetzen.
- ::Falls sich das FINTA*-Plenum gegen diese Optionen entscheidet, kann diese Regel aufgehoben werden.
- Auch auf Landes- und Ortsgruppen-Ebene soll nach Möglichkeit mindestens eine 50%-FINTA*-Quote bei allen Posten gelten, diese Regelung kann aber an die Situation der OGs angepasst werden.
- Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Posten, die von FFF DE auf internationaler Ebene besetzt werden. Gleichzeitig strebt FFF DE eine ähnliche Regelung auf der internationalen Ebene an.