Kooperations AG: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Aufgabenbereich der Kooperations AG umfasst alle bundesweiten, externen Kooperationen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Unternehmen, Einzelpersonen oder NGOs. Der Aufgabenbereich umfasst somit alle Kooperation die von bundesweiter Relevanz sind. Explizit hiervon ausgenommen ist die Zusammenarbeit mit allen For Future Gruppen, diese obliegt der ForFuture AG. Eine Absprache mit der ForFuture AG wird bei sich überschneidenen Themen stattfinden. Der Aufgabenbereich der Kooperations AG gliedert sich in zwei Bereiche: Die großen und kleinen Anfragen. Die Definition der Anfragen übernimmt die AG selbst und von Fall zu Fall, denn es lässt sich schwer eine allgemeingültige Definition erstellen. Wir werden mithilfe der ersten Kooperationsanfragen versuchen eine Definition zu erstellen.
 
Der Aufgabenbereich der Kooperations AG umfasst alle bundesweiten, externen Kooperationen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Unternehmen, Einzelpersonen oder NGOs. Der Aufgabenbereich umfasst somit alle Kooperation die von bundesweiter Relevanz sind. Explizit hiervon ausgenommen ist die Zusammenarbeit mit allen For Future Gruppen, diese obliegt der ForFuture AG. Eine Absprache mit der ForFuture AG wird bei sich überschneidenen Themen stattfinden. Der Aufgabenbereich der Kooperations AG gliedert sich in zwei Bereiche: Die großen und kleinen Anfragen. Die Definition der Anfragen übernimmt die AG selbst und von Fall zu Fall, denn es lässt sich schwer eine allgemeingültige Definition erstellen. Wir werden mithilfe der ersten Kooperationsanfragen versuchen eine Definition zu erstellen.
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== Anmerkungen ==
 
Bei uns ist jede*r herzlich willkommen, die/der sich bei dieser Arbeit mit einbringen will.
 
Mit euren Erfahrungen aus den OGs könnt ihr so z.B. Einfluss auf die Gestaltung von
 
Kooperationen auf Bundesebene nehmen!
 
Bei Interesse meldet euch gerne: kooperation@fridaysforfuture.de
 

Version vom 14. Januar 2020, 21:29 Uhr

Die Kooperations AG übernimmt die Koordination der bundesweiten Kooperationsanfragen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Unternehmen, Einzelpersonen oder NGOs. Der Aufgabenbereich umfasst somit alle Kooperation die von bundesweiter Relevanz sind. Der interne Bereich in Form von Zusammenarbeit mit allen For Future Gruppen, obliegt der ForFuture AG. Du bist ein Unternehmen, eine Organisation oder Einzelperson und möchtest Fridays for Future Deutschland gegen die Klimakrise unterstützen. Dann kontaktierte uns unter: kooperation@fridaysforfuture.de Wir freuen uns auf dich/euch!

Wann wurde die Arbeitsgruppe gebildet?

15.04.2019

Designierte AG-Sprecher*innen

  • Max (Rendsburg)
  • Annika (Hamburg)
  • Luisa (Berlin)

E-Mail-Adresse der AG

kooperation@fridaysforfuture.de

Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe

Der Aufgabenbereich der Kooperations AG umfasst alle bundesweiten, externen Kooperationen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Unternehmen, Einzelpersonen oder NGOs. Der Aufgabenbereich umfasst somit alle Kooperation die von bundesweiter Relevanz sind. Explizit hiervon ausgenommen ist die Zusammenarbeit mit allen For Future Gruppen, diese obliegt der ForFuture AG. Eine Absprache mit der ForFuture AG wird bei sich überschneidenen Themen stattfinden. Der Aufgabenbereich der Kooperations AG gliedert sich in zwei Bereiche: Die großen und kleinen Anfragen. Die Definition der Anfragen übernimmt die AG selbst und von Fall zu Fall, denn es lässt sich schwer eine allgemeingültige Definition erstellen. Wir werden mithilfe der ersten Kooperationsanfragen versuchen eine Definition zu erstellen.

Handlungsspielraum

Der Handlungsrahmen der AG unterscheidet sich je nach Bereich. Große Anfragen werden durch die AG nur vorbereitet, sowie relevante Fragen geklärt. Die Entscheidung selbst treffen jedoch die OGs durch die Abstimmung über die Deli-TK. Kleine Anfragen zu Kooperationen wiederum werden anhand unten stehender Kriterienliste durch die AG selbst entschieden. Für außergewöhnlichen Situationen hält sich die AG jedoch einen gewissen Ermessensspielraum offen, um zum Wohle von Fridays for Future zu handeln. Kriterienliste: notwendige Kriterien:

  • non-profit (finanziell) fürs Unternehmen
  • keine verpflichtende Werbung durch FFF (im Sinne von dauerhaft erwähnen)
  • vereinbar mit unseren Forderungen
  • nur Projektbezogene Kooperation (keine Partnerschaft)

hinreichende Kriterien:

  • klimaneutral (nettonull)
  • vegan
  • fair-trade

Ziele der Arbeitsgruppe

Die Kooperations AG möchte durch Kooperationen mit Externen, die Bewegung zum einen bekannter und erfolgreicher machen, zum anderen die Ziele von Fridays for Future in die Gesellschaft bringen und damit die Bewegung in der öffentlichen Wahrnehmung halten.