Arbeitsgruppen Sprecher*innen Konferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | (1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert. | + | ::(1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert. <br> |
(1.3) Die Liste enthält die Vornamen, AG, AG-E-Mail-Adresse und, wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit. | (1.3) Die Liste enthält die Vornamen, AG, AG-E-Mail-Adresse und, wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit. | ||
(2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit ). | (2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit ). | ||
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(4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt, so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails. | (4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt, so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails. | ||
(5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend | (5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend | ||
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Version vom 7. Februar 2020, 16:14 Uhr
Die AG-Sprecher*innen-Konferenz (AGSK) besteht, wie der Name schon sagt, aus den AG-Sprecher*innen aller bundesweiten Arbeitsgruppen (AGs), ihnen wird damit eine Plattform zum Austausch geboten.
Gleichzeitig dient die AGSK als gemeinsames Sprachrohr der AGs.
AGSK-Allgemeines
(1) Die Mitgliederliste der AGSK ist intern zugänglich.
- (1.1) Zugriff auf diese Liste haben CTF, AGSK, Delis und AGs.
- (1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert.
- (1.2) Diese Liste wird von der CTF verwaltet und aktualisiert.
(1.3) Die Liste enthält die Vornamen, AG, AG-E-Mail-Adresse und, wenn der*die Sprecher*in dies wünscht, eine direkte Kontaktmöglichkeit. (2) Von der AGSK zu treffende Entscheidungen sind immer absolute Abstimmungen (vgl. absolute Mehrheit ). (3) In der AGSK können Stellungnahmen (zwischen den AGs) abgesprochen werden. (4) Die AGSK dient als gemeinsames Sprachrohr der AGs. (4.1) Nur hier kann ein Veto, ausgehend von den AGs, besprochen werden (vgl. 8.4 AGSK-Vetorecht). (4.2) AG-Sprecher*innen sind überall gleichgestellt, so haben sie z.B. alle Zugriff auf die AGSK-E-Mails. (5) AGSK-Entscheidungen sind für AGs bindend --Philipp (Diskussion) 16:14, 7. Feb. 2020 (CET)
Aufgaben der AGSK
- Eine der Aufgaben der AGSK ist es, zu entscheiden, ob eine AG für eine Frage zuständig ist, oder nicht. Dies passiert auf Anfrage der CTF.
- Die zweite, wichtige Aufgabe ist die Kontrolle der CTF bzw. deren Mitgliedern, dieses Recht besitzt die AGSK genau so wie die Deli-TK. Um die CTF auch in ihren Aufgaben wie der Administration der Gruppen zu kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen zu können, stellt die AGSK jeweils acht Administrator*innen für die verschiedenen Delegiertengruppen und bildet damit einen Teil der Admingruppe zur Nachrichtenweiterleitung (ANW).