Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Gleiche Rechte Gleiche Pflichten, social democrat party poster 1919.jpg|mini|Ein Wahlplakat aus dem [[Zeitrechnung|Jahr]] 1919, als die [[Frau]]en in [[Deutschland]] zum ersten Mal das [[Recht]] erhielten, an einer [[Wahl]] teilzunehmen.]]
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle [[Mensch]]en die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein [[Mann]] oder eine [[Frau]] ist, jung oder alt, und auch, welche [[Haut]]farbe, Herkunft oder [[Religion]] man hat. In den [[Menschenrechte]]n der [[UNO]] aus dem [[Zeitrechnung|Jahr]] 1948 ist dies festgelegt, ebenso im [[Grundgesetz]] der Bundesrepublik [[Deutschland]] sowie in der Verfassung [[Österreich]]s, der [[Schweiz]] und in vielen anderen [[Staat]]en.
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle [[Mensch]]en die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein [[Mann]] oder eine [[Frau]] ist, jung oder alt, und auch, welche [[Haut]]farbe, Herkunft oder [[Religion]] man hat. In den [[Menschenrechte]]n der [[UNO]] aus dem [[Zeitrechnung|Jahr]] 1948 ist dies festgelegt, ebenso im [[Grundgesetz]] der Bundesrepublik [[Deutschland]] sowie in der Verfassung [[Österreich]]s, der [[Schweiz]] und in vielen anderen [[Staat]]en.


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Seit einiger [[Zeit]] gibt es in Deutschland und in anderen Ländern eine „Frauenquote“. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur im öffentlichen Dienst, also wenn man beim [[Staat]] oder bei der [[Gemeinde]] angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die [[Polizei]]. [[Unternehmen]] müssen sich nicht daran halten. Sie entscheiden selbst, ob sie bei sich die Gleichstellung fördern oder nicht.
Seit einiger [[Zeit]] gibt es in Deutschland und in anderen Ländern eine „Frauenquote“. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Frauen bevorzugt eingestellt werden sollen, damit der Anteil von Frauen und Männern angeglichen wird. Das gilt allerdings nur im öffentlichen Dienst, also wenn man beim [[Staat]] oder bei der [[Gemeinde]] angestellt ist. Dazu zählt zum Beispiel die [[Polizei]]. [[Unternehmen]] müssen sich nicht daran halten. Sie entscheiden selbst, ob sie bei sich die Gleichstellung fördern oder nicht.


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[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]
[[Kategorie:Politik und Gesellschaft]]