GÜIAG: Unterschied zwischen den Versionen
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== I. Handlungsspielraum == | == I. Handlungsspielraum == |
Version vom 6. August 2020, 23:16 Uhr
Die GÜIAG (Gremium-Übergriffs-Interventions-Arbeits-Gruppe) ist eine Art gewähltes Schiedsgericht Fridays for Future erster Instanz. Die GÜIAG geht gegen Übergriffe vor und verhängt Sanktionen (=Strafen), die von einer Verwarnung bis zum dauerhaften Ausschluss von der Bundesebene gehen können. Kontrolliert wird die GÜIAG von den Awareness-Hamstern. Die GÜIAG gilt für die gesamte Bundesebene. Sie wurde im Juni 2020 legitimiert. Gegenüber Ortsgruppen wird sie beratend tätig.
Inhaltsverzeichnis
I. Handlungsspielraum
Die GÜIAG sanktioniert Fehlverhalten.
Grundregel: Stufensystem
Die Entscheidungen der GÜIAG erfolgen stufenweise. Sanktionen werden in der Form des Ausschlusses verhängt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die GÜIAG den vierten Verstoß feststellt.
- Erster Vorfall: Hinweis
- Zweiter Vorfall: Erste Verwarnung
- Dritter Vorfall: Zweite Verwarnung
- Vierter Vorfall: 2-monatiger Ausschluss aus der Bundesebene
- Fünfter Vorfall: 6-monatiger Ausschluss aus der Bundesebene
- Sechster Vorfall: 5-jähriger Ausschluss
Abweichungen
Abweichungen in extrem schweren Fällen oder in leichteren Fällen sind möglich.
Höchstgrenzen der Sanktionen
Die schärfste Sanktion ist der derzeit der fünfjährige Ausschluss von der Bundesebene.
Kontrolle
Gegen Entscheidungen der GÜIAG, die Sanktionen, die einen Ausschluss zur Folge haben, verhängen, ist Einspruch möglich (s. hierzu ausführlich den Abschnitt III. Kontrollverfahren).
II. Zusammensetzung und Wahlverfahren
Die GÜIAG besteht insgesamt aus 16 Personen (Team) genannt. Für diese werden 16 Plätze vergeben. Die Zusammensetzung erfolgt folgendermaßen:
- 2 BIPoC-und FINTA*-Plätze
- 4 BIPoC-Plätze
- 7 FINTA*-Plätze
- 3 offene Plätze
Dieses Team teilt sich in zwei Teams aus 8 Personen auf. Die absolute Mehrheit in einem Team liegt bei 5 Stimmen. In beiden Teams gelten die Quoten für das gesamte Team anteilig.
III. Kontrollverfahren (Einspruch)
Kontrollinstanzen
Es gibt neben der internen Kontrolle die Kontrolle durch die Awareness Hamster.
Einspruch
Form und Frist des Einspruchs
Gegen die Entscheidungen der GÜIAG, die einen Ausschluss zur Folge haben, ist innerhalb von 14 Tagen Einspruch in Schriftform, Textform oder elektronischer Form möglich (z.B. Nachricht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die erste Möglichkeit der tatsächlichen Kenntnisnahme besteht.
Durchsetzbarkeit der Entscheidung trotz Einspruch
Die Entscheidung der GÜIAG kann trotz Einspruch sofort durchgesetzt werden. Ein Einspruch hat also keine aufschiebende Wirkung.
Spätere Wiederaufnahme des Verfahrens
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist möglich.
IV. Mitglieder*innen der GÜIAG
1. Aktuelle Mitglieder*innen
Legitimierte Personen in der GÜIAG In der GÜIAG sind derzeit:
2. Ehemalige Mitglieder*innen
In der GÜIAG waren in der Vergangenheit:
V. Entstehungsgeschichte
1. Aufgrund von mehreren Vorfällen bei Fridays for Future (darunter Rassismus und Sexismus) entstand in der Awareness AG die Idee, eine Art Verhaltenskodex zu schaffen und bei Verstößen gegen diese Sanktionen (=Strafen) zu entwickeln.
2. In der Awareness UG der Awareness-Diversity AG entstand die UG „GÜIAG“, welche einen ersten Entwurf des Handlungsspielraums der GÜIAG ausarbeitete (Legitimationsantrag genannt). Die Grundidee war: Die GÜIAG solle Teil der Awareness-Diversity AG sein, aber unabhängig gewählt sein und handeln und auf der Bundesebene tätig sein. Bei Vorfällen in den OGs soll sie nur beratend zur Seite stehen. Hiermit solle der Basisdemokratie bei Fridays for Future und der Stellung der Ortsgruppen im StruPa Rechnung getragen werden.
3. Diese Idee nahm im ersten Entwurf Form an: Er enthielt einen Verhaltenskodex, Sanktionen, die Zusammensetzung und Regelungen zur Wahl der GÜIAG und eine FINTA*-Quote. Es sollten ursprünglich 12 Personen (Team genannt) in die GÜIAG gewählt werden. Die Wahl sollte die Awareness-AG durchführen. Außerdem sah dieser Entwurf zwei Gruppen in der GÜIAG vor, die sich gegenseitig kontrollieren sollten und die Kontrolle durch die Awareness-AG. Der Entwurf verpflichtete alle Personen in der GÜIUAG zur Verschwiegenheit. Der Entwurf sah zudem die Sammlung der Entscheidungen in anonymisierter Form nach Zustimmung für künftige Entscheidungen vor.
4. Gegen diesen ersten Entwurf der GÜIAG legten fünf Ortsgruppen Vetos ein. Diese richteten sich zusammengefasst gegen die Formulierung der Verhaltensregeln, gegen die interne Kontrolle und forderten mehr Datenschutz und Änderungen beim Wahlverfahren.
5. In den Kompromissverhandlungen wurden die Vetos begrüßt. Die Verhaltensregeln wurden zum größten Teil entsprechend den Vorschlägen der Vetos geändert. Zu der Forderung nach Datenschutz wurde festgestellt, dass dieser bereits bedacht worden sei und ein Datenschutzkonzept soll die Rechtshilfe AG ausarbeiten werde.
6. Bei der Kontrollinstanz gab es folgende Überlegung: Es müsse eine externe Kontrolle geben. Diese müsse legitimiert sein. Die Deli-TK dürfe nicht unnötig belastet werden und aus Gründen der Gewaltenteilung solle die Deli-TK nicht die letzte Kontrollinstanz sein. Eine endgültige Entscheidung solle möglichst schnell erfolgen. Die Idee einer nur begrenzten Prüfung wie im deutschen Gerichtssystem wurde als zu kompliziert verworfen. Es wurde dann der Vorschlag gemacht, die Awareness-Hamster als externe Kontrollinstanz einzubeziehen. Diese seien legitimiert und mit der Beurteilung von Fehlverhalten in der Awareness UG beauftragt, also erfahren. Aus Gründen der Einfachheit soll die Entscheidung erst ab der vierten Entscheidung überprüfbar sein. Dies führte zu dem Kompromiss, die GÜIAG-interne Kontrolle mit der Kontrolle durch die Awareness-Hamster zu ergänzen. Dieser Kompromissvorschlag wurde nach Zustimmung der Awareness UG angenommen. Diskutiert wurde, ob die Awareness UG auch Sanktionen übernehmen soll. Dies wurde unter Verweis auf ihre Gliederung in zwei Gruppen (Awareness im Sinne von Hilfe und gegen Übergriffe vorzugehen) angenommen. Damit gibt es zwei Kontrollen. Die Awareness-Hamster bilden hierbei die höchste Streitschlichtungs- und Sanktionsinstanz für die Bundesebene Fridays for Future.
7. Hinsichtlich des Wahlverfahrens gab es folgende Überlegungen: Die Wahl durch die Awareness UG sei nicht ausreichend legitimiert. Auf der anderen Seite sollte die Deli-TK nicht belastet werden und es sei die Gewaltenteilung zu bedenken. Das Wahlverfahren müsse schnell und unkompliziert sein. Die Awareness UG sei allen offen. Außerdem sei die GÜIAG in der Struktur der Awareness-UG als UG vorgesehen, eine eigene AG zu gründen, würde in den Handlungsspielraum und die Strukturen der Awareness-Diversity- AG eingreifen und durchdachte Strukturen stören. Der Kompromiss sah vor, dass die Awareness-UG die Organisation der Wahlen übernimmt und die Deli-TK die Wahlen bestätigt, wodurch die gewählten Personen legitimiert werden.
8. Der geänderte Legitimationsantrag der GÜIAG wurde daraufhin im Juni 2020 durch die Ortsgruppen legitimiert.
9. Vor der Durchführung der Wahl wurde eine erneute Änderung des Handlungsspielraums vorgenommen, um eine versehentlich unterlassene BIPOC-Quote aufzunehmen. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der Mitglieder*innen in der GÜIAG auf 16 Personen. Die Legitimation dieses Änderungsantrags erfolgte im Juli 2020.
10. Am ... wurden die ersten legitimierten Mitglieder*innen der GÜIAG gewählt.