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, 14:26, 17. Jul. 2020
Diese Taskforce setzt sich mit dem geplanten Ausbau der A49 auseinander, wofür der Dannenröder Wald (knapp 100ha) voraussichtlich ab Anfang Oktober 2020 gerodet werden soll. Im Vordergrund steht daher eine bundesweite Großdemo die Anfang September in Wiesbaden stattfinden soll. Ziel ist es den Bau der Autobahn zu verhindern und dahingehend den öffentlichen Fokus auf den besetzten Wald zu lenken. Gleichzeitig soll es inhaltlich auch um Verkehrswende, vor allem den Ausbau des Schienennetzes, gehen. Denn eine nachhaltige Verkehrswende sieht so nicht aus!
Handlungsspielraum
Planung und Organisation des Großsteiks in Wiesbaden
Mobilisierung durch Flyer, Plakate etc. im Namen von FfF Deutschland
Gespräche mit Abgeordneten und Ministern*Ministerinnen
Vernetzung mit anderen Umweltorganisationen
Bei Handlungen bei denen Schnittstellen zu anderen AGs bestehen, werden wir Kontakt zu diesen aufnehmen und mit ihnen zusammenarbeiten.
Legitimierung und Enddatum
Legitimiert wurde die TF in der Deli-Tk am 28. Juni. Als Enddatum ist der 19. Oktober angesetzt.
Ansprechpersonen
Sophia (Rüsselsheim)
Leonard (Friedberg)
Lilly (Rüsselsheim)
Mitmachen
Alle Menschen die sich beim Schutz um den Dannenröder Wald und für eine nachhaltige Verkehrswende einsetzen möchten, sind bei uns herzlich Willkommen. Wir freuen uns über alle die mitmachen möchten!
Hintergrund
Die Planung zum Ausbau der A49 läuft bereits seit über 40 Jahren. Seit Herbst letzten Jahres ist der Wald nun besetzt. Der Wald selbst ist sehr gesund und dient als Wasserschutzgebiet, welches 500.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt. Der angrenzende Herrenwald, der auch zu Teilen gerodet werden soll, ist zusätzlich FFH (Flora und Fauna Habitat) und daher besonders schützenswert. Der Ausbau der Autobahn soll zu einem die Bewohner*innen besser an das Umland anbinden und die Bundesstraßen von LKW-Verkehrs entlasten, der zur ansässigen Industrie (wie z.B. Ferrero) fährt.
Der BUND hat bereits 2014 eine Klage am Bundesverwaltungsgericht eingereicht, der allerdings nicht stattgehalten wurde. Im Juni diesen Jahres ging eine weitere Klage des BUNDs an das Bundesverwaltungsgericht, allerdings wurde auch diese wieder abgelehnt, mit der Begründung, dass das Urteil von 2014 Bestandskraft habe. Würde dies nicht der Fall sein, würde die Rodung, auf Grund des europäischen Wasserrechts, nicht stattfinden dürfen.