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<span style="color:#F5F5F5">Volksentscheide sind ein Mittel, um neue Gesetze zu beschließen.<br> </span>
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== Allgemeines ==
Auf Grund der Ablehnung allen voran durch die CDU dürfen Volksentscheide nicht auf Bundesebene durchgeführt werden, aber immerhin auf Landesebene.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-cdu-parteitag-soll-volksentscheide-auf-bundesebene-ablehnen-1.3257223 - Süddeutsche Zeitung vom 19. November 2016] abgerufen am 07. Juni 2020.</ref>
Der Prozess zum Volksentscheid ist je nach Bundesland unterschiedlich bzw. es gibt unterschiedliche Regelungen dazu, wann ein Volksentscheid zulässig ist.


== Regelung zu Volksentscheiden in Bayern ==

===Allgemeiner Prozess===
Einem Volksentscheid in Bayern sind noch zwei "Stufen" vorgelagert:
# Ein Zulassungsantrag für ein Volksbegehren mit mind 25.000 Unterschriften
# Ein Volksbegehren, bei dem mind. 10% aller Wahlberechtigten innerhalb von 14 Tagen zustimmen müssen

Konkreter: bevor es zu einem Volksentscheid kommen kann, sind zunächst 25.000 Unterschriften zu sammeln, welche beim Innenministerium abgegeben werden müssen. Daraufhin prüft das bayerische Innenministerium, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Falls das Ministerium der Meinung ist, dass das Volksbegehren nicht zulässig ist, wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof angerufen, welcher dann innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen muss.

Wird dem Antrag stattgegeben, wird im nächsten Schritt ein Volksbegehren initiiert. Hierbei sind innerhalb von 14 Tagen ausreichend Stimmen zu sammeln. Stand Juni 2020 wären für ein erfolgreich durchgeführtes Volksbegehren ca. 950.000 Stimmen von Wahlberechtigten notwendig.
Wird diese Anzahl erreicht, entscheidet der Landtag über den Gesetzesantrag. Lehnt der Landtag den Antrag ab, kommt es zum Volksentscheid.<ref name=MD>[https://bayern.mehr-demokratie.de/volksbegehren/ - Mehr Demokratie e.V.] abgerufen am 07. Juni 2020.</ref>


===Ausgeschlossene Themen===
Nach einem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 31.3.2000 darf sich ein Volksentscheid nicht das Thema "Staatshaushalt" haben, was bedeutet, dass es nicht um Einnahmen und Ausgaben gehen.<ref name="MD" />


===Weiteres Thema: Landtag abberufen===
Ein Volksentscheid kann sich auch mit dem Abberufen des Bayerischen Landtags beschäftigen. Hierzu sind 1 Mio. Stimmen (von Stimmberechtigten notwendig).<ref>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-18 - Bayerische Staatskanzlei] abgerufen am 07. Juni 2020.</ref>



== Einzelnachweise ==
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