Kommunale Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Kommunen müssen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen | ||
| + | * Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können | ||
| + | * Ziel: die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort | ||
| − | Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen. | + | == Was sollte ich dazu wissen?== |
| − | Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. | + | * Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen. |
| + | * Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. | ||
| − | Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht | + | → Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. |
| + | * Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht | ||
| + | * Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.<ref>https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2025/06/Gasausstieg_2_Argumentationshilfe.pdf</ref> | ||
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| + | * Energieversorger erhebt Daten, um etwa Wärmebedarfe und verwendete Energieträger zu ermitteln (auch für Erzeugungsanlagen und Infrastruktur) | ||
| + | * Abfrage von Endenergieverbrauchsdaten und installierte Leistungen bei leitungsgebundenen Energieträgern | ||
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| + | Im Rahmen einer Potenzialanalyse werden die Möglichkeiten zur | ||
| + | *Einbindung erneuerbarer Wärmequellen, | ||
| + | * Nutzung unvermeidbarer Abwärme, | ||
| + | * zentralen Wärmespeicherung sowie | ||
| + | * Energieeinsparung | ||
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| + | * Basis der Ergebnisse der vorherigen Schritte | ||
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| + | → beantworet die Frage "Wo will ich hin?" | ||
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| + | === Gebietseinteilung === | ||
| + | * Gebiet wird in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete unterteilt | ||
| + | * Planung umfasst Betrachtungszeiträume für die Jahre 2030, 2035 und 2040 | ||
| + | Für jedes Teilgebiet wird ein Versorgungsvorschlag entwickelt, der sich am Wärmenetzausbau und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung orientiert. | ||
| + | Die Teilgebiete werden entsprechend ihrer spezifischen Gegebenheiten in eine der folgende Kategorien eingeteilt: | ||
| + | * Wärmenetzgebiet | ||
| + | * Wasserstoffnetzgebiet | ||
| + | * Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung | ||
| + | * Prüfgebiet zur weiteren Evaluierung | ||
| + | → Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen. | ||
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| + | === Umsetzungsstrategie === | ||
| + | * Erstellung eines konkreter Maßnahmenkatalogs zum Erreichen der Klimaneutralität | ||
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| + | === Weiteres === | ||
| + | * Die Stadt muss die Wärmeplanung veröffentlichen. | ||
| + | * Die Wärmeplanung selbst führt nicht autoamtisch zu einem Anschluss und Benutzungszwang für Fernwärme. Wird ein Benutzungszwang für bestimmte Gebiete festgelegt, so geschieht dies durch die Kommune und nicht durch den Fernwärmeversorger. | ||
| + | *Ab dem Jahr 2030 sollen Wärmeplanungen alle fünf Jahre aktualisiert werden.<ref>https://www.bdew.de/energie/waerme-waermewende-heizung/kommunale-waermeplanung/</ref> | ||
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| + | == Einzelnachweise == | ||
Aktuelle Version vom 20. Dezember 2025, 19:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Was ist das?
- Kommunen müssen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen
- Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können
- Ziel: die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort
Was sollte ich dazu wissen?
- Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen.
- Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
→ Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau.
- Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht
- Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.[1]
Für Nerds: Ablauf
Bestandsanalyse
- Energieversorger erhebt Daten, um etwa Wärmebedarfe und verwendete Energieträger zu ermitteln (auch für Erzeugungsanlagen und Infrastruktur)
- Abfrage von Endenergieverbrauchsdaten und installierte Leistungen bei leitungsgebundenen Energieträgern
→ beantwortet die Frage "Was brauche ich?"
Potenzialanalyse
Im Rahmen einer Potenzialanalyse werden die Möglichkeiten zur
- Einbindung erneuerbarer Wärmequellen,
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme,
- zentralen Wärmespeicherung sowie
- Energieeinsparung
räumlich differenziert und quantitativ bewertet.
→ beantwortet die Frage "Was habe ich?"
Zielszenario
- Basis der Ergebnisse der vorherigen Schritte
- zeigt die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung auf (und die dafür notwendigen Energieinfrastrukturen)
→ beantworet die Frage "Wo will ich hin?"
Gebietseinteilung
- Gebiet wird in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete unterteilt
- Planung umfasst Betrachtungszeiträume für die Jahre 2030, 2035 und 2040
Für jedes Teilgebiet wird ein Versorgungsvorschlag entwickelt, der sich am Wärmenetzausbau und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung orientiert. Die Teilgebiete werden entsprechend ihrer spezifischen Gegebenheiten in eine der folgende Kategorien eingeteilt:
- Wärmenetzgebiet
- Wasserstoffnetzgebiet
- Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung
- Prüfgebiet zur weiteren Evaluierung
→ Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen.
Umsetzungsstrategie
- Erstellung eines konkreter Maßnahmenkatalogs zum Erreichen der Klimaneutralität
Weiteres
- Die Stadt muss die Wärmeplanung veröffentlichen.
- Die Wärmeplanung selbst führt nicht autoamtisch zu einem Anschluss und Benutzungszwang für Fernwärme. Wird ein Benutzungszwang für bestimmte Gebiete festgelegt, so geschieht dies durch die Kommune und nicht durch den Fernwärmeversorger.
- Ab dem Jahr 2030 sollen Wärmeplanungen alle fünf Jahre aktualisiert werden.[2]