Kommunale Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2025, 12:32 Uhr
Damit die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme gelingt und wir weniger von fossilen Brennstoffen abhängig sind, müssen Kommunen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen. Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können. Ziel ist es, die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln.
Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen. Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau. Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht. Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.[1]