BVG - Bundesebenen Vernetzungs-Gruppe: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Die BVG bestimmt zwei Personen als Wahlleitung für die Neuwahl und jegliche Vertrauensvoten zur CTF (hierbei sind CTF Mitglieder nicht stimmberechtig und dürfen keinen Einfluss auf den Prozess nehmen). | + | * Die BVG bestimmt zwei Personen als Wahlleitung für die Neuwahl und jegliche Vertrauensvoten zur [[CTF]] (hierbei sind CTF Mitglieder nicht stimmberechtig und dürfen keinen Einfluss auf den Prozess nehmen). |
− | * Die BVG wählt alle 6 Monate insgesamt 7 Personen als | + | * Die BVG wählt alle 6 Monate insgesamt 7 Personen als [[Admingruppe zur kurzen Weiterleitung (AKW)|AKW Mitglieder]] |
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− | Bei internen Abstimmungen besitzen alle Sprechenden einer Arbeitsgruppe oder eines Plenums Stimmrecht. | + | Bei internen Abstimmungen besitzen alle [[AG Sprecher*in|Sprechenden]] einer Arbeitsgruppe oder eines [[Plenum|Plenums]] Stimmrecht. |
Aktuelle Version vom 29. Januar 2024, 09:40 Uhr
Die Bundesebenen Vernetzungs-Gruppe ist ein simpler, gemeinsamer Austauschort für Arbeit auf der Bundesebene und besteht aus den Sprechenden aller bundesweiten Arbeitsgruppen, Projektgruppen, Wissensgruppen und Plena. Außerdem sind auch alle in bundesweite Gremien (Moderationsteam, CTF, Sanktionsgremium, Awarenessteam, Fehlerprozessgremium und Presseteam) gewählten Personen Teil dieser Vernetzungsgruppe. Die Vernetzung dient hauptsächlich der Kommunikation, übernimmt aber auch ein paar weitere Aufgaben:
- Die BVG bestimmt zwei Personen als Wahlleitung für die Neuwahl und jegliche Vertrauensvoten zur CTF (hierbei sind CTF Mitglieder nicht stimmberechtig und dürfen keinen Einfluss auf den Prozess nehmen).
- Die BVG wählt alle 6 Monate insgesamt 7 Personen als AKW Mitglieder
- Hierfür können sich alle AG, PG und Plena Sprecher*innen aufstellen
Bei internen Abstimmungen besitzen alle Sprechenden einer Arbeitsgruppe oder eines Plenums Stimmrecht.