Fehlerprozessgremium: Unterschied zwischen den Versionen
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(2) Das Gremium bemüht sich um eine Klärung und einvernehmliche Lösungsfindung in den Fällen, kann aber auch Sanktionen aussprechen. Diese beinhalten z.B. Verwarnungen, Starten eines Vertrauensvotums, Entfernung von einem Amt, Ausschluss aus einer [[Arbeitsgruppe]]/[[Projektgruppen|Projektgruppe]] oder proaktive Amtssperren. | (2) Das Gremium bemüht sich um eine Klärung und einvernehmliche Lösungsfindung in den Fällen, kann aber auch Sanktionen aussprechen. Diese beinhalten z.B. Verwarnungen, Starten eines Vertrauensvotums, Entfernung von einem Amt, Ausschluss aus einer [[Arbeitsgruppe]]/[[Projektgruppen|Projektgruppe]] oder proaktive Amtssperren. | ||
* Das Gremium kann Personen von folgende Tätigkeiten sperren, auch wenn sie nicht zwingend an ein Amt gebunden sind: bundesweite Pressearbeit- und Auftritte, Vertretung von FFF z.B. als AP bei Kooperationen, Verwaltung oder Beantragung von Finanzmitteln | * Das Gremium kann Personen von folgende Tätigkeiten sperren, auch wenn sie nicht zwingend an ein Amt gebunden sind: bundesweite Pressearbeit- und Auftritte, Vertretung von FFF z.B. als AP bei Kooperationen, Verwaltung oder Beantragung von Finanzmitteln | ||
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Version vom 1. Januar 2024, 17:17 Uhr
Mitglieder
- Person X
AUFGABENBEREICH & HANDLUNGSSPIELRAUM
(1) Das Gremium ist eine Klärungsinstanz bei Konflikten. Es organisiert und begleitet Prozesse zu gravierenden Fehlern oder Vorwürfen von Machtmissbrauch. Diese Prozesse können von jeder Person aus der Bewegung angestoßen werden. Diese können auf Bundesebene arbeitende Gruppen, Personen in Ämtern oder andere Einzelpersonen betreffen.
- Die Aufklärung und ggf Sanktionierung von Machtmissbrauch des Sanktionsgremiums ist explizit Aufgabe dieses Gremiums. Sanktionsstrukturen dürfen niemals Werkzeug von mobbenden Personen werden, um ihre Mobbingopfer damit einzuschüchtern oder aus Teilen der Bewegung zu entfernen.
- Ein Verstoß gegen Punkte 1 (hauptamptliche Mandate), 3 (Unvereinbarkeiten) oder 8 (Leaks) des Selbstverständnisses ist immer Machtmissbrauch und sollte vom Gremium proaktiv aufgearbeitet werden.
(2) Das Gremium bemüht sich um eine Klärung und einvernehmliche Lösungsfindung in den Fällen, kann aber auch Sanktionen aussprechen. Diese beinhalten z.B. Verwarnungen, Starten eines Vertrauensvotums, Entfernung von einem Amt, Ausschluss aus einer Arbeitsgruppe/Projektgruppe oder proaktive Amtssperren.
- Das Gremium kann Personen von folgende Tätigkeiten sperren, auch wenn sie nicht zwingend an ein Amt gebunden sind: bundesweite Pressearbeit- und Auftritte, Vertretung von FFF z.B. als AP bei Kooperationen, Verwaltung oder Beantragung von Finanzmitteln
Einzelnachweise
- Strukturpapier: https://fffutu.re/strukturpapier