Strukturbenachteiligte Ortsgruppen Plenum: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
* Miriam aus Schwerin | * Miriam aus Schwerin | ||
===Struktur des Plenums=== | ===Struktur des Plenums=== | ||
+ | * vier Sprechende Personen, die das Plenum nach außen vertreten | ||
+ | * Infogruppe, Diskussionsgruppe auf Telegram für SbOg-interne OGs | ||
+ | * SbOg-Forum zum Austausch mit Nicht-SbOgs |
Version vom 4. Januar 2022, 17:19 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Wer ist in diesem Plenum vertreten?
- Menschen aus OGs, welche der Definition "strukturbenachteiligte Ortsgruppe" entsprechen
als solche gelten:
- räumlich benachteiligte OGs (neue Bundesländer, ländlicher Raum)
- demographisch benachteiligte OGs (weniger als 30.000 EinwohnerInnen)
- OGs, die durch das politische Umfeld benachteiligt sind (hoher AFD-WählerInnen Anteil, mind.15%)
- wirtschaftlich benachteiligte OGs (z.B. Kohnegebiete)
Welche Rechte hat das Plenum?
- ein Vetorecht für alle Abstimmungen
- kann in Papieren und Konzepten Änderungsanträge einreichen
- hat das Recht starke Bedenken bei Prozessen zu äußern, welche dann in der AG/TF oder im Gremium besprochen werden müssen
- hat einen Platz in der AGSK
Sb🖖Og Sprechende Person
- Ladina aus Senftenberg
- Franziska aus Forchheim
- Smilla aus Frankenthal
- Miriam aus Schwerin
Struktur des Plenums
- vier Sprechende Personen, die das Plenum nach außen vertreten
- Infogruppe, Diskussionsgruppe auf Telegram für SbOg-interne OGs
- SbOg-Forum zum Austausch mit Nicht-SbOgs