In der Definition der DSGVO (Artikel 4, Seite 111) handelt es sich bei personenbezogenen Daten um "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (im Folgenden: betroffene Person); eine identifizierbare natürliche Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf einen Identifikator wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder auf einen oder mehrere Faktoren, die für die physische, physiologische, genetische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person spezifisch sind."
Dazu gehören Namen, Post- oder E-Mail-Adressen, Telefonnummern und digitale Informationen wie IP-Adressen. Auch Bilder oder Videoaufnahmen können Daten im Sinne der DSGVO sein.
Erfasst und verarbeitet Ihre Organisation oder Gruppe personenbezogene Daten? Viele Organisationen erheben personenbezogene Daten in Form von Kontaktdatenbanken von privaten Spendern, Veranstaltungsteilnehmern oder Teilnehmern an Konferenzen und Workshops und sogar Bewerbern. Dies wird hauptsächlich um der Öffentlichkeitsarbeit, des Fundraisings und des Netzwerkaufbaus willen aufbewahrt; Dennoch ist sie nach der DSGVO als Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt, so dass von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Basisgruppen erwartet wird, dass sie sich an die Vorschriften halten, um rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden.
==Quellen==