Kommunale Wärmeplanung
Version vom 20. Dezember 2025, 18:41 Uhr von Forchheim.franziska (Diskussion | Beiträge) (→Was ist das?)
Was ist das?
- Kommunen müssen nach dem „Wärmeplanungsgesetz“ eine Wärmeplanung erstellen
- Dabei planen sie, wie einzelne Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme genutzt werden können
- Ziel: die beste und kostengünstigste Lösung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort
Was sollte ich dazu wissen?
- Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen.
- Kleinere Gemeinden haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
→ Wichtig: Die Wärmeplanung ist eine strategische Orientierung und keine Pflicht zum Umbau.
- Zudem werden dort keine Aussagen über das Ende der Gasversorgung und die damit verbundene Stilllegung von Gasnetzen gemacht
- Viele Städte und Gemeinden haben sich daher mit der Frage, wann sie welche Teilabschnitte des Gasnetzes stilllegen werden, noch nicht befasst.[1]